Eitelborn. Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 05.03.2020 die Einleitung eines Verfahrens zur IV. Änderung des Bebauungsplans „Im Struthfeld“ beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf – bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung – zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 23. März bis Freitag, 24. April (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Die beabsichtigte Planung kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen sind unter folgendem Link eingestellt: www.vg-montabaur.de unter der Rubrik „Bauen & Wohnen“ / „Laufende Bauleitplan-verfahren“ / „Bebauungspläne der Ortsgemeinden“.
Daniel Best
Ortsbürgermeister