Ortsgemeinde Eitelborn

IV. Änderung des Bebauungsplans

Eitelborn. Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 05.03.2020 die Einleitung eines Verfahrens zur IV. Änderung des Bebauungsplans „Im Struthfeld“ beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung). Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf – bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung – zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 23. März bis Freitag, 24. April (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Die beabsichtigte Planung kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Montabaur eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen sind unter folgendem Link eingestellt: www.vg-montabaur.de unter der Rubrik „Bauen & Wohnen“ / „Laufende Bauleitplan-verfahren“ / „Bebauungspläne der Ortsgemeinden“.

Daniel Best

Ortsbürgermeister