Politik | 29.01.2021

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat entschieden

„Ich tu´s“ gescheitert

Beschwerde gegen die Nichtzulassung ihres Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl am 14. März wurde abgelehnt

Quelle: pixabay

Kreis Neuwied. Die Bewerbung der Bürgerinitiative „Ich tu‘s -Die Bürger- Initiative e.V.“ zur Landtagswahl am 14. März war in der Sitzung des Kreiswahlausschusses vom 6. Januar abgelehnt worden. Zur Begründung hieß es, angesichts von nur zwei Kreisverbänden und einer Mitgliederzahl von lediglich zwölf sei nicht ersichtlich, wie sie auf Landesebene Einfluss auf die politische Willensbildung des Volkes nehmen und einen Wahlkampf mit dem Ziel parlamentarischer Vertretung bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz führen wolle. Daraufhin hatte die Bürgerinitiative den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz angerufen, um gegen diesen Beschluss des Kreiswahlausschusses zu klagen und als Wählervereinigung für die Landtagswahl anerkannt zu werden. Diese Klage wurde jetzt zurückgewiesen. Das Gericht verwies die Bürgerinitiative zurück an den Landeswahlausschuss, der in dieser Situation zunächst zu hören sei und nicht übergangen werden dürfe.

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