Ich tu’s -Die Bürger- Initiative e.V.
„Ich tu´s“ ruft Verfassungsgerichtshof an
Neuwied. Die Sitzung des Kreiswahlausschusses am 6. Januar 2021 endete für die Mitglieder von „Ich tu’s -Die Bürger- Initiative e.V.“ überraschend mit einer Nichtzulassung zur Landtagswahl im Wahlkreis Neuwied. Und das, obwohl alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen eingereicht und mit 171 gültigen Unterstützerunterschriften sogar das mehr als Dreifache der coronabedingt notwendigen vorgelegt wurden. Vielmehr wurde die Struktur der kleinen Wählergruppe „Ich tu’s“ in Frage gestellt. Vorstandsmitglied Rolf Alterauge hierzu: „Offenbar sollen kleinere in nur einem oder wenigen Wahlkreisen antretende Wählerinitiativen verhindert werden. Dabei gibt es keine gesetzliche Grundlage, die beschreibt, wie groß eine Wählervereinigung sein muss, um zu Landtagswahlen antreten zu dürfen. Für die Aufstellung eines Wahlkreiskandidaten benötigt man nach den geltenden Regeln sogar nur drei wahlberechtigte Mitglieder im betreffenden Wahlkreis!“
Die landespolitischen Aktivitäten hat sich die Wählergruppe „Ich tu’s“ von verschiedenen rheinland-pfälzischen Organisationen im Vorfeld bestätigen lassen. Die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit der Initiative wurde bereits in den vergangenen 16 Jahren durch zahlreiche Wahlantritte auf kommunaler Ebene nachgewiesen.
Landtagskandidat Patrick Simmer hierzu: „In der Ablehnung wurde darauf verwiesen, dass sich die Anforderungen an eine mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung nicht wesentlich von der Feststellung der Parteieigenschaft unterscheidet – und gerade Partei sind wir eben nicht! Auch der Gesetzgeber zieht hier eine klare Linie.“ Nach Auffassung des Vereins sind die vom Kreiswahlleiter zu Grunde gelegten Vergleichsurteile daher nur auf Parteien anwendbar.
Die Wählervereinigung legte gemäß §42 Absatz 5 Landeswahlgesetz fristgerecht Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz ein.
Pressemitteilung
Ich tu’s -Die Bürger- Initiative e.V.
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Dass „Ich tu’s“-DIE BÜRGER-Initiative e.V. wegen der Nichtzulassung zur Landtagswahl im Wahlkreis Neuwied den Verfassungsgerichtshof einschaltet, ist nur zu begrüßen. Exakt vor zehn Jahren gab es in unserem Wahlkreis einen Einzelbewerber für die Erststimme, Paul Peter Baum, damals noch parteilos. Zumindest gegen die Zulassung des eigenen Wahlkreiskandidaten Patrick Simmer, was ja faktisch die Nichtzulassung der Direktkandidatur eines Einzelbewerbers wäre, können doch nicht Argumente angeführt werden, die bei einer demzufolge wirklich landesweiten Listenbewerbung für die Zweitstimme möglicherweise anders gewichtet werden könnten. Ich bin gespannt, ob der Verfassungsgerichtshof der Auffassung von „Ich tu's“ folgt, die vom Kreiswahlleiter zugrunde gelegten Vergleichsurteile seien nur auf Parteien anwendbar. Falls die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof nicht erfolgreich sein sollte, sehe ich aber immer noch die zweifelsfreie Berechtigung der reinen Direktkandidatur Simmers in unserem Wahlkreis. Dass er als parteiloser Kandidat für das örtliche Direktmandat von Mitgliedern der Initiative unterstützt wird, kann ihm doch nicht zum Nachteil ausgelegt werden, ist es doch im Vergleich sogar eine bessere Ausgangslage als bei einem Einzelbewerber mit lediglich Ad-Hoc-Unterstützern ohne eine langfristig angelegte Struktur wie bei „Ich tu's“.
Siegfried Kowallek, Neuwied