Politik | 30.10.2019

Hinweis der Stadtverwaltung Sinzig

Illegale Abfallentsorgung

Grünschnitt darf nicht auf öffentlichen Grundstücken und in Gewässernähe abgelagert werden

Sinzig. Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Sinzig als Ordnungsbehörde ausdrücklich darauf hin, dass für Grün-, Haus- und Sondermüll die privaten Hausmüllgefäße des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Ahrweiler zu nutzen sind.

Es wurde aktuell vermehrt festgestellt, dass im Ortsteil Löhndorf entlang des Löhndorfer Bachs/Wirtschaftsweg parallel zur Ulmenstraße illegal Grünabfall auf städtischen Grundstücken entsorgt wurde. Auch auf Privatgrundstücken, die an einem Bach liegen, darf Grünschnitt, Holz, Kompost etc. innerhalb eines zehn Meter breiten Gewässerschutzstreifens nicht gelagert werden.

Beides stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Auch die Entsorgung in öffentliche Abfallbehälter gilt als Ordnungswidrigkeit und ist ebenfalls zu unterlassen.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Sinzig

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