Politik | 24.04.2018

Interfraktionelle Parlamentsgruppe „Bahnlärm“ hat sich neu konstituiert.

In Berlin vereint gegen den Bahnlärm

Region. In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich die Parlamentsgruppe „Bahnlärm“ erstmals gegründet, um das Anliegen der vom Bahnlärm Betroffenen mit Nachdruck ins Parlament zu tragen und gesetzliche Regelungen voranzubringen.

Diese erfolgreiche Arbeit soll nun auch in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags fortgesetzt werden.

Die Kernforderung bleibt die deutliche Reduzierung des Bahnlärms.

Nachdem die gesetzlichen Weichen gestellt wurden, um der Halbierung des Bahnlärms bis 2020 Nachdruck zu verleihen, müssen auch über das Jahr 2020 Perspektiven entwickelt werden. Wenn die Bahn bei der Mobilität der Zukunft eine größere Rolle spielen soll, bleibt der Lärmschutz eine Daueraufgabe.

Die Parlamentsgruppe ist nicht gegen die Bahn. Im Gegenteil: Sie ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Aber die Gruppe fordert, dass die Bahn schneller leiser wird, insbesondere im Schienengüterverkehr. Nur eine leisere Bahn wird von den Menschen akzeptiert. Denn Bahnlärm macht krank und beeinträchtigt in hohem Maße die Lebensqualität: die Folgen für Gesundheit, Immobilienwerte, Tourismus und andere Wirtschaftszweige sind zum Teil dramatisch.

Die Parlamentsgruppe will deshalb im Dialog mit der Bundesregierung, der Deutschen Bahn AG, den privaten Waggonbesitzern, den Bürgerinitiativen und der Wissenschaft weiterhin alle Hebel in Bewegung setzen, um signifikante Fortschritte beim Lärmschutz zu erreichen.

Ab 2020 müssen alle nicht umgerüsteten ausländischen und in Deutschland verkehrenden Güterwagen Geschwindigkeitsbeschränkungen – und notfalls Nachtfahrverbote – einhalten. Laut Gesetz dürfen deutsche Wagenhalter mit nicht umgerüsteten Waggons ab 2020 nicht mehr verkehren. Die Gruppe setzt sich für das Verbot lauter Güterwagen auch auf EU-Ebene ein.

Es muss das Verursacherprinzip greifen

Bei Bahnlärm muss – wie bei allen Umweltbelastungen – das Verursacherprinzip greifen. Für Schallschutzmaßnehmen müssen aktuelle Maximalpegel – und nicht Durchschnittspegel – maßgebend sein. Erforderlich ist ferner eine Gesamtlärmbetrachtung.

Der Güterverkehr soll zukünftig durch neue Trassen, Zugverdichtungen, Zugverlängerungen und die Digitalisierung deutliche Zuwachsraten erfahren und damit andere Verkehrsträger entlasten.

Diese Entwicklung ist im Grundsatz zu begrüßen; sie darf jedoch nicht dazu führen, dass dies mit mehr Lärm für die Betroffenen einhergeht.

Die Parlamentsgruppe „Bahnlärm“ fordert einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz und die Einhaltung der WHO-Grenzwerte zum Gesundheitsschutz von 40 dB(A) nachts, übergangsweise 55 dB(A). Bei der Bewertung von Kosten-/Nutzen-Analysen müssen zukünftig Folgekosten (auch Gesundheitskosten) eingepreist werden. Zudem muss die Umrüstung der Güterwagen auf lärmarme Verbundstoffbremssohlen beschleunigt werden.

Alle verfügbaren Technologien zur Lärmminderung am rollenden Material und am Gleis sind zügig zu implementieren. Das beinhaltet auch die Erweiterung des passiven Lärmschutzes entlang der Bahnstrecken.

Schließlich bekräftiget die Gruppe, dass Deutschland mehr tunnelgeführte Neubaustrecken benötigt. In diesem Zusammenhang drängt sie darauf, die Kosten-Nutzen-Analyse für die tunnelgeführte Neubaustrecke „Troisdorf/Mainz-Bischofsheim“ möglichst rasch abzuschließen, damit diese vom potentiellen Bedarf in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans höhergestuft werden kann.

Die Forderungen der Parlamentsgruppe Bahnlärm befinden sich derzeit in Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren und werden bis zum 30. April konsolidiert und anschließend in einem Positionspapier zur Veröffentlichung freigegeben.

Pressemitteilung von

Detlev Pilger, MdB

Tabea Rößner, MdB

Erwin Rüddel, MdB

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