Leserbrief: Fahrrad- und Fußgängerfreundliche Stadt Meckenheim?

In ganz Meckenheim?Eine berechtigte Auszeichnung?

In jüngster Zeit bemühen sich die Führungskräfte der Verwaltung in Ausschusssitzungen bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu unterstreichen nicht nur Fahrrad- sondern auch Fußgängerfreundlich zu sein. Die jetzt erhaltene Auszeichnung der Klassenprimus unter den vergleichbaren Stadtgrößen in NRW zu sein, hat Meckenheim nach meinem Verständnis nicht verdient!

Denn im Doppelort Altendorf-Ersdorf gibt es insgesamt fünf sehr gefährliche Stellen, wo die touristisch auch von der Stadt Meckenheim beworbenen Apfelradroutenschleifen die L 471 queren oder einmünden, bzw hier abzweigen!

Drei davon im unübersichtlichen Doppelkurvenbereich an der Kirche, ohne auch nur eine einzige mögliche Absicherung zu erfahren!

Kein Schild, kein Schutzstreifen, kein Tempolimit angesichts der auch vor der Coronapandemie stark frequentierten Radrouten von Familien mit Kindern und der Untätigkeit hier den unerlaubten Schwerlastverkehr bei Behinderungen auf der Autobahn seitens der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Stadt Meckenheim zu unterbinden, mit der Krückenargumentation unauffälliger Unfallzahlen, kommt hier einem Russisch Roulette gleich. Wird hier wirklich erst eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde Stadt Meckenheim erfolgen, wenn es verletzte Fuß- oder Radfahrer gibt, oder braucht es Tote oder einen abgebrannten Straßenzug? Hier kommt die Straßenverkehrsbehörde Meckenheim nach meinem Verständnis schon etliche Jahre nicht ihrer Sicherungspflicht nach. Es geht um Gefahrenabwehr und Stärkung des Fuß- und Radverkehrs.

Unzählige Beispiele im Umland, die vergleichbar sind und wo Fußgänger auch auf der Fahrbahn gehen müssen, gibt es (z.b. auf der L 163 in Mohrenhoven) und Temporeduzierungen wurden angeordnet. Dies will die Straßenverkehrsbehörde Meckenheim, so ist mein Eindruck, offensichtlich nicht sehen.

Schlimmer noch, es wurde sogar vom ehemaligen BM ausgeführt dies wäre wegen der Schule dort, nur ist dort keine Schule! Mir zwingt sich hier der Eindruck auf, es liegt nicht am Können etwas zur Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr anzuordnen, wie ein Tempolimit im Bereich der vielen Gefahrstellen auf der Rheinbacher Straße, sondern am Willen!

Besucht man unsere Nachbarn in Rheinland-Pfalz, gibt es eine Vielzahl von vorbildlichen Anordnungen, die sowohl Fußgänger- als auch Fahrradfreundlich sind! Die StvO gilt deutschlandweit und nicht lokal, den Behörden steht hier in sehr vielen Fällen ein Ermessen zu!

Unverständlich für mich ist, weshalb unsere Mandatsträger*innen im Rat hier nicht die Initiative ergreifen und die Arbeit der Verwaltung kritisch prüfen, sondern sich mit unzutreffenden Darstellungen sowie nicht zutreffenden Aktenlagen abspeisen lassen und dann schweigen, anstatt die korrekte Ausführung eines Prüfauftrages zu fordern!

Hier sind alle Ratsmitglieder gefordert, sich einen eigenen Eindruck mittels Fahrrades über die Gefahrstellen für Radfahrer und Fußgänger der Apfelroutenschleifen und als Fußgänger die Gefahrstellen im Eigenversuch in Altendorf und Ersdorf zu verschaffen! Alle Fraktionen im Rat, die eine Partei im Rücken haben, könnten sehr einfach über den Weg in Kreis oder Landtag hier einen sehr guten Beitrag für die Menschen leisten.

Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle, die final hoheitlich zuständige Straßenverkehrsbehörde ist die Stadt Meckenheim selbst! In Meckenheim Stadt mag die „inflationär“ verwendete „Selbstbezeichnung Fahrrad- und Fußgängerfreundlich zu sein“ ja zutreffen. Wo Radwege ungünstigen Lichtverhältnisse unterliegen, möchte man hier eine Beleuchtung errichten, oder die Querungssicherungen/hilfen für Fußgänger, wie die insgesamt fünf auf der Bonner Straße auf wenigen hundert Metern! Maßnahmen wie diese belegen die Aussagen der Verwaltung für die Kernstadt, jedoch gehören die Ortsteile auch zu Meckenheim.

Josef Kessel

Altendorf