Politik | 19.12.2025, 13:21 Uhr

Kreistag des Landkreises Cochem-Zell

Information aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 19.12.2025

Kreis Cochem-Zell. Der Kreistag des Landkreises Cochem-Zell ist zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zusammengekommen.

Der öffentlichen Sitzung ging eine nicht öffentliche Sitzung mit zwei Tagesordnungspunkten voraus.

Im ersten Punkt befasste sich der Kreistag mit einer Angelegenheit des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft.

Anders als in einem Presseorgan dargestellt, war die Schließung von Grüngutplätzen zu keinem Zeitpunkt Gegenstand einer Beschlussfassung.

Im zweiten nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt ging es um den Ankauf eines Grundstücks mit Gebäude in der Ravenéstraße 8 in Cochem. Der Kreistag hat einstimmig beschlossen, den Ankauf dieses Gebäudes zu tätigen und die Verwaltung zum Abschluss des notariellen Vertrags zu ermächtigen.

Seit dem letzten Anbau des Kreishauses vor rund 15 Jahren sind der Kreisverwaltung zahlreiche zusätzliche Aufgaben durch Land und Bund übertragen worden, die mit einer Aufstockung des Personals einhergingen. In mehreren Bereichen ist eine ausreichende räumliche Unterbringung der Beschäftigten inzwischen nicht mehr gewährleistet, obwohl bereits fremde Räumlichkeiten angemietet wurden und weitere Auslagerungen von Büros in ein kreiseigenes Gebäude vorgenommen wurden. Ein zusätzlicher Raumbedarf besteht bereits seit längerer Zeit, konnte bislang jedoch mangels geeigneter Alternativen nicht gedeckt werden. Insbesondere ist ein Anbau in Richtung B49, dem Endertplatz und der Ravenéstraße nicht möglich.

Nun hat sich dem Landkreis mit dem unmittelbar an das bestehende Verwaltungsgebäude angrenzende Gebäude eine einmalige Gelegenheit zur Erweiterung des Kreishauses am bisherigen Standort geboten. Es kann mittels Durchbruchs an das Gebäude der Kreisverwaltung angebunden werden. Anschließend können aktuell ausgelagerte Büros an einem Standort zusammengeführt werden.

Dies ermöglicht effizientere Verwaltungsabläufe, vermeidet den Aufbau von Parallelstrukturen und erlaubt die Nutzung von Synergieeffekten. Gleichzeitig können künftig die Kosten für angemietete Büroflächen eingespart werden.

Erste Sondierungsgespräche mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier sowie der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Koblenz zur grundsätzlichen Realisierbarkeit des Projekts – sowohl aus finanzieller als auch aus praktischer, wirtschaftlicher und baufachlicher Sicht – haben bereits stattgefunden. Der Ankauf des Gebäudes und seine Anbindung an das Kreishaus ist nicht nur eine wichtige Infrastrukturmaßnahme zur Gewährleistung staatlicher Dienstleistungen, sondern darf auch als ein positiver Fingerzeig für den Fortbestand des Landkreises gewertet werden. Nach dem Ankauf des Gebäudes werden die weiteren Planungsschritte in Abstimmung mit dem Fördergeber erfolgen.

Der Kreistag lobte das umsichtige Vorgehen von Landrätin und Verwaltung, das diese zukunftsweisende Entscheidung ermöglicht hat.

Es wird um Verständnis gebeten, dass aus Gründen des Schutzes schutzwürdiger Interessen Einzelner zum jetzigen Zeitpunkt keine weitergehenden Informationen veröffentlicht werden können.

„Nicht öffentlich“ heißt nicht „geheim“: Warum der Kreistag manchmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist ein zentrales Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung. Er gewährleistet Transparenz politischen Handelns, demokratische Kontrolle und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen. Sitzungen der kommunalen Gremien sind daher grundsätzlich öffentlich.

Nicht öffentliche Sitzungen stellen hiervon eine eng begrenzte Ausnahme dar. Sie sind nur dann zulässig, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen entgegenstehen. Hierzu zählen insbesondere Personalangelegenheiten und Grundstücks- und Vertragsverhandlungen sowie der Schutz personenbezogener Daten oder wirtschaftlich sensibler Informationen. Ziel der Nichtöffentlichkeit ist es, Rechte Dritter zu wahren, vertrauliche Beratungen zu ermöglichen und Nachteile für die Kommune oder Betroffene zu vermeiden.

Die Nichtöffentlichkeit dient damit nicht der Einschränkung von Transparenz, sondern dem notwendigen Ausgleich zwischen dem Öffentlichkeitsgrundsatz und rechtlich geschützten Interessen. Sie ist stets auf das erforderliche Maß zu beschränken. Entscheidungen, die in nicht öffentlicher Sitzung vorbereitet oder getroffen werden, werden – soweit rechtlich zulässig – anschließend in öffentlicher Sitzung oder in geeigneter Form bekannt gemacht.

Pressemitteilung des

Kreis Cochem-Zell

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