Politik | 15.03.2021

Kreis Neuwied muss Vorgaben von Bund-Länder-Vereinbarung umsetzen

Inzidenzwert begründet neue Allgemeinverfügung

Neue aktualisierte Coronaregelungen gelten ab Mittwoch, 17. März

Symbolbild.Foto: KlausHausmann /Pixabay

Kreis Neuwied. Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte in der Corona-Pandemie musste der Landkreis Neuwied eine neue so genannte „Muster-Allgemeinverfügung des Landes“ erlassen. Diese wird erforderlich, wenn landesweit die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 gestiegen ist und im Landkreis Neuwied die 7-Tage-Inzidenz ebenfalls den Wert von 50 übersteigt.

In der Verfügung werden bestimmte Änderungen geregelt. So dürfen gewerbliche Einrichtungen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine (Terminshopping) vergeben werden, bei denen pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder einem Kunden zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird. Es gelten auch hier die Maskenpflicht und die Abstandsregeln.

Termine sind so zu vergeben, dass sichergestellt ist, dass Ansammlungen von Personen in oder vor den Einrichtungen vermieden werden. Diese Vorgaben gelten auch für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Frank Laupichler, Leiter der Abteilung Ordnung und Recht der Kreisverwaltung Neuwied erklärt hierzu: „Natürlich sind wir uns der Auswirkungen von beschränkenden Maßnahmen bewusst und hätten es lieber vermieden. Aber es gibt nun einmal die gemeinsam zwischen Bund und Land am 01. März beschlossene Linie im Infektionsschutz und in der Konsequenz klare Vorgaben durch das Land Rheinland Pfalz, kurzfristig strengere Maßnahmen zu ergreifen bzw. auf die ursprüngliche Regelung der Kontaktbeschränkungen zurückzugehen, um das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten.“

Liegt die 7-Tage-Inzidenz im Land an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, greifen vorgeschriebene Sicherheitsmechanismen, welche durch die betroffenen Kommunen zu organisieren sind.

Abschließend macht Landrat Achim Hallerbach noch einmal deutlich, dass „... die zu treffenden Maßnahmen immer nur dem Pandemiegeschehen hinterherhinken können. Wir müssen das Impfen noch mehr forcieren. Es kann noch so viel getestet werden, wenn die Impfungen nicht noch weiter ausgeweitet werden. Dazu zählt neben dem Ausbau der Impfzentren, die dringend notwendige Impfung über die niedergelassenen Ärzte. Und hier geht mein deutlicher Appell an den Bund und das Land, die Kommunen mit deutlich mehr Impfstoff zu versorgen und die bürokratische Impfdokumentation abzubauen. Wirtschaft, Bildung, Sport und Kultur leisten seit einem Jahr alles erdenkliche. Und wir können das gesellschaftliche Leben nicht noch länger einschränken.“

Die Verfügung gilt ab Mittwoch, 17. März 2021. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist abrufbar unter www.kreis-neuwied.de (Bekanntmachungen) oder unter dem Direktlink https://www.kreis-neuwied.de/kv_neuwied/live/Home/Aktuelles/Bekanntmachungen/%C3%96ffentliche%20Bekanntmachung%20-%20Allgemeinverf%C3%BCgung%20vom%2015.03.2021/

Pressemitteilung Kreisverwaltung Neuwied

Symbolbild.Foto: KlausHausmann /Pixabay

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Kommentare
16.03.202108:05 Uhr
S. Schmidt

Wer hätte das gedacht? Kaum ist die Wahl und der Wahlkampf vorbei werden die Daumenschrauben wieder angezogen! Statt Perspektiven für unser Land zu schaffen, werden wir mit Verboten regiert! Was wir derzeit erleben ist ein willkürlicher Staat, der Menschen drangsaliert, um das eigene Scheitern zu übertünchen!

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