-Wiederaufbau der Cäcilia Hütte –
Ist das rechtlich überhaupt möglich?
Was für ein Verlust für Sinzig und Umgebung – die Cäcilia Hütte ist abgebrannt. Viele Sinziger wie auch ich verbinden hiermit bis in die Kindheit positive Erinnerungen. Und ein überregionaler Kreis von Wanderern konnte die Gastronomie bei zwei Gipfelfesten erleben. Kann die Hütte nun wieder errichtet werden? Hierzu einige rechtliche Aspekte. Das Grundstück liegt im sogenannten Außenbereich. Im Wald, auf Wiesen und Feldern darf grundsätzlich nicht gebaut werden. Das steht eigentlich der Erteilung einer Baugenehmigung entgegen. Zwar gibt es im Baurecht Bestandsschutz. Dieser erlischt aber mit der endgültigen Zerstörung der Bausubstanz. Was nicht mehr existiert, besteht nicht mehr und kann somit keinen „Bestands“-schutz genießen. Wenn das Gebäude aber abbrennt, enthält das Gesetz die Möglichkeit, eine Baugenehmigung für einen Ersatzbau zu erhalten. Das nennen die Juristen „überwirkenden Bestandsschutz“. Dies ist in § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Gesetzgeber beschreibt dies als „die alsbaldige Neuerrichtung eines zulässigerweise errichteten, durch Brand zerstörten, gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle“. Erste Voraussetzung ist also, dass die Hütte zulässigerweise errichtet worden ist, es somit eine Baugenehmigung gegeben hat. Davon ist auszugehen. Das Gebäude muss durch Brand zerstört worden sein. Auch diese Voraussetzung liegt vor. Der Wiederaufbau muss „alsbald“ erfolgen. Das bedeutet, dass er sich zeitlich so eng an das vorherige Bestehen des zerstörten Bauwerks anschließt, dass das neue Gebäude als Ersatz und Fortführung des zerstörten Gebäudes erscheint. Hierzu sagt die Rechtsprechung: Wird die Bauabsicht innerhalb eines Jahres nach Zerstörung des Gebäudes ernsthaft bekundet (z.B. durch einen Bauantrag), dann ist diese Voraussetzung erfüllt. Im zweiten Jahr findet eine Prüfung der Umstände des Einzelfalls statt. Nach Ablauf von zwei Jahren kann in der Regel nicht mehr von einer Fortführung des zerstörten Gebäudes ausgegangen werden.
Das Gebäude muss schließlich gleichartig sein, also im Bauvorhaben, der Nutzung und der Funktion dem zerstörten Gebäude vergleichbar sein. Das bedeutet: Wenn die Neuerrichtung beabsichtigt wird, muss zügig gehandelt und ein Bauantrag gestellt werden. Nur innerhalb eines Jahres sind die Chancen sehr gut, eine Baugenehmigung zu erhalten. Jedoch werden auch innerhalb des ersten Jahres bestimmte Gesichtspunkte wie z.B. Naturschutz oder Orts- und Landschaftsbild von der Kreisverwaltung geprüft, bevor die Baugenehmigung erteilt wird.
Andreas Geron
Sinzig
Artikel melden
HeimatHelden: Saffig: Peter Röttgen und Dieter Sill sind für ihre Mitmenschen im Einsatz
- Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!
BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 1
- Rüdiger Knieps: Kesseling im Kreis Ahrweiler
Windpark für Bad Hönningen: Flächenpachtvertrag unterzeichnet
- Michael Kroeger: Bestätigung Wahlergebnis am 13.4.2026. Mark Geimer wird Stadtbürgermeister. Unterschrift Nutzungsvertrag Windkraft am 17.4.2026 durch den 1. Beigeordneten Werner Lahme. Die Vereidigung Mark Geimer als...
Allgemeine Berichte
Ortsbeirat gratuliert der Freiwilligen Feuerwehr Bad Neuenahr
Bad Neuenahr. Anlässlich des Tages der offenen Tür zum 130-jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Neuenahr hat auch der Ortsbeirat Bad Neuenahr seine herzlichen Glückwünsche überbracht.
Weiterlesen
Abgabe bis 15. Mai online über das Programm LEA
Jetzt Anträge zur Agrarförderung einreichen
Region. Bis zum 15. Mai können Landwirtinnen und Landwirte Anträge auf „Agrarförderung 2026“ stellen. Bezuschusst werden Direktzahlungen, Ökoregelungen, gekoppelte Tierprämien, die Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus. Die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt nach den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.
Weiterlesen
Für die Arbeiten wird der Streckenabschnitt halbseitig gesperrt
27.04.:B 258: Straßenschäden zwischen Virneburg und Kreuznick werden beseitigt
Virneburg. Ab dem 27. April 2026 erfolgen partielle Asphaltinstandsetzungsarbeiten zwischen Virneburg und Kreuznick im Verlauf der B 258.
Weiterlesen
