Ortsgemeinde Nomborn

Jahresabschluss 2018

Nomborn. Der Rat der Ortsgemeinde Nomborn hat in einer Sitzung gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2018 festgestellt sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur uneingeschränkt die Entlastung erteilt. Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Ortsgemeinde Nomborn über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Nomborn und der Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme von Montag, 3. Februar bis Dienstag, 11. Februar, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Sachgebiet 1.4 – Finanzen, Haushalt, Steuern - (Zimmer 107), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr), öffentlich aus.

Patrick Brach, Ortsbürgermeister