Politik | 28.03.2018

Ortsgemeinde Horbach

Jahresabschlusses 2016

Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten und des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur

Horbach. Der Rat der Ortsgemeinde Horbach hat in seiner Sitzung am 27.03.2018 gem. § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 5.587.006,45 Euro und einem Jahresüberschuss von 69.328,85 Euro in der Ergebnisrechnung festgestellt, sowie dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur uneingeschränkt die Entlastung erteilt. Die vorstehenden Beschlüsse des Rates der Ortsgemeinde Horbach über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur werden hiermit gem. § 114 Abs. 2 Satz 1 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 114 Absatz 2 Satz 2 GemO liegt der Jahresabschluss 2016 der Ortsgemeinde Horbach und der Rechenschaftsbericht zur Einsichtnahme vom 9. bis 17. April bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fachbereich Finanzen (Zimmer 107), Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12.30 Uhr), öffentlich aus.

Christoph Büttner,

Ortsbürgermeister Horbach

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