Politik | 05.02.2018

Leitlinien und Regeln zum Wohle der Kinder und Jugendlichen

Jugendschutz an Karneval

Kreis Neuwied. Bald ist es wieder soweit und die Karnevalszeit erreicht ihren Höhepunkt. Auch wenn neueste Statistiken ermitteln, dass die Zahl der Jugendlichen, die regelmäßig Alkohol konsumieren, tendenziell rückläufig ist, ist der übermäßige Konsum von Alkohol nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei Kindern und Jugendlichen gerade in der närrischen Zeit leider weit verbreitet. Nicht selten kippt dadurch die ausgelassene Feierstimmung in Alkoholexzesse und setzt der guten Laune oft ein schnelles Ende. Aus diesem Grund appelliert das Kreisjugendamt an alle Beteiligten, verantwortungsbewusst mit dem Thema „Alkohol und Karneval“ umzugehen und sich der Vorbildfunktion bewusst zu werden. Das Jugendschutzgesetz bietet in diesem Zusammenhang wichtige Leitlinien und Regeln, die es zum Wohle der Kinder und Jugendlichen einzuhalten gilt: An Kinder und Jugendliche dürfen weder alkoholische Getränke abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Hochprozentiger Alkohol darf auch in gemixter Form von Jugendlichen unter 18 Jahren nicht konsumiert werden. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind ebenfalls Bier, Wein und Sekt tabu. Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten gestattet. 16- und 17-Jährige dürfen solche Veranstaltungen ohne Begleitung nur bis 24 Uhr besuchen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere relevant, dass Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit nicht rauchen dürfen. Jugendschutz betrifft nicht nur Veranstalter und Ordnungsbehörden, sondern alle Erwachsenen! So wünscht sich auch der Landrat und Jugendamtsdezernent Achim Hallerbach, dass „neben Spaß und ausgelassener Stimmung, ein verantwortungsvolles Verhalten aller Beteiligten an oberster Stelle steht.“ Das Kreisjugendamt beantwortet gerne Fragen zum Thema Jugendschutz und stellt Exemplare des Jugendschutzgesetzes zur Verfügung. Ein Informationsflyer zum „Thema Karneval und Jugendschutz“ kann unter www.kreis-neuwied.de abgerufen werden. Kreisjugendpflege Neuwied: Franlin Toma und Lena Schmuck, Jugendarbeit und Jugendschutz, Tel. (0 26 31) 80 3 -442 und -621, Mail: jugendarbeit@kreis-neuwied.de

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Neuwied

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