Kreisverwaltung Cochem-Zell informiert
Kein Müll aufs Martinsfeuer
Cochem-Zell. In einer Woche ist es wieder soweit: Zum alten Brauchtum des Martinsfeuers werden in den Gemeinden alljährlich große Holzhaufen aufgeschichtet. Diese bieten auch zahlreichen Kleintieren (Igel, Vögel, Wiesel und anderen) einen willkommenen Unterschlupf für die kalte Jahreszeit. Um den Tod durch die Flammen zu verhindern, sollten die Holzhaufen erst kurz vor dem Abbrennen auf dem Feuerplatz errichtet werden. Sofern die Holzhaufen schon länger liegen, sollte das Holz vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden.
Das Abbrennen des Martinsfeuers darf nicht dazu dienen, Abfälle zu beseitigen. Abfälle wie alte Matratzen, PVC-Böden, Kunststoffgegenstände, Teppichreste, Altpapier, Kartons, Sägespäne, Ölkanister, Möbel, teergetränkte Weinbergspfähle, gestrichene bzw. sonstige behandelte Hölzer oder Autoreifen erzeugen beim Verbrennen schädliche Stoffe, die die Umwelt und Gesundheit gefährden. Diese Abfälle gehören nicht auf das Martinsfeuer. Das unzulässige Ablagern und Verbrennen dieser Abfälle erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat.
Weitere Informationen sind erhältlich bei der Umweltberatung/Abfallberatung der Kreisverwaltung Cochem Zell, Tel. (0 26 71) 6 11 65, 6 19 41 oder bei der Unteren Naturschutzbehörde, Tel. (0 26 71) 6 14 57 und 6 14 58.
Pressemitteilung
Kreisverwaltung Cochem-Zell
