Politik | 06.07.2017

Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen

Keine Gartenabfälle auf Wald- und Grünflächen entsorgen

Höhr-Grenzhausen. Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Müll. Da die Gartenabfälle zu einer Überdüngung von Böden führen und gebietsfremde Organismen freisetzen können, ist es strikt untersagt, sich seiner Grünabfälle durch Entsorgung auf Wald- und Grünflächen zu entledigen.

Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Diese Entsorgung ist illegal und man begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gartenabfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Durch diese fremden Komponenten verändert sich das Nährstoff-angebot und das sensible Ökosystem wird langfristig gestört.

Welche Konsequenzen hat eine illegale Entsorgung ?

Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich stickstoffliebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen. Gärung und Fäulnisbildung (besonders durch Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.

Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln. Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen sind, diese von der öffentlichen Hand zu tragen – also auch vom Steuerzahler.

In größeren Mengen ist eine Abgabe auf den Deponien des Westerwaldkreis-Abfallbetriebes (WAB) in Meudt oder Rennerod sinnvoll. Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeindeverwaltung

Höhr-Grenzhausen

Fachbereich Bauen und Umwelt

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