OG Bonefeld
Keine Steuererhöhung
Bonefeld. Viele Bürger/innen werden es schon vernommen haben. Das Land hat eine Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes, was höhere Nivellierungssätze für die Grundsteuern A und B, sowie die Gewerbesteuer beinhaltet, beschlossen. Die Steuern sollen wie folgt angehoben werden:
Grundsteuer A von 300 v.H. auf 345 v. H.,
Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v.H.,
Gewerbesteuer von 365 v.H. auf 380 v.H.
Würde sich die OG Bonefeld auf die Erhöhung einlassen, würden die Bürger/innen mit Mehrkosten zwischen ca. 40 000 bis 50 000 Euro verteilt auf Jahr und Person belastet.
Dies sieht die Ortsgemeinde zum jetzigen Zeitpunkt als inakzeptabel. Exorbitant steigende Energiekosten, steigende Inflation etc. bereiten jedem/r einzelnen Bürger/in schon genug Sorgen. Die Steuern in dieser Zeit auch noch zu erhöhen, ist für die Ortsgemeinde völlig unverständlich.
In der Gemeinderatssitzung am 14. Dezember haben die Abgeordneten sich einstimmig gegen die Erhöhung der Steuern entschieden. Die Mehrkosten, die die Ortsgemeinde in jedem Fall zahlen muss, werden von der Ortsgemeinde übernommen.
Die Verantwortlichen sind sich bewusst, dass mit dieser Entscheidung, dem Nichtausschöpfen der Einnahmemöglichkeiten, Fördergelder verweigert werden können und der Haushalt nicht ausgeglichen sein wird. Dennoch haben sie sich bewusst gegen das Land entschieden. Zunächst wird die Steuererhebung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt und in einem Jahr neu beraten.Pressemitteilung
der Ortsgemeinde Bonefeld
