UWG gegen Einführung der Grundsteuer C
Keine neuen Steuern
Meckenheim. Da reibt man sich doch ungläubig die Augen! Rückwirkende drastische Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2023, massive Bürgerproteste, weitere Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2024, anhaltend angespannte Inflationslage – vor diesem Hintergrund reagiert die Unabhängige Wählergemeinschaft Meckenheim mit Unverständnis und spontanem Widerspruch gegen die von der BfM beantragte Einführung einer Grundsteuer C.
Das beschauliche Meckenheim ist wahrlich kein Eldorado für Baulandspekulanten und war das auch nie, konstatiert der stellv. Fraktionsvorsitzende der UWG Hans-Erich Jonen.
Bei den zahlenmäßig sehr überschaubaren sogenannten „Bebauungslücken“ in den Baugebieten Merler Keil I und II oder auch in der Altstadt handele es sich überwiegend um Grundstücke, die von Familien für deren Nachkommen erworben wurden. Diese befinden sich also nahezu vollständig in Privatbesitz und sind keine Spekulationsobjekte, so Jonen weiter.
Einige Baugrundstücke seien auch vor der Corona-Pandemie von jungen Familien erworben worden, denen dann aufgrund der ungünstigen Entwicklungen auf dem Kapital- bzw. Baumarkt schlichtweg die finanzielle Puste ausgegangen sei und die sich vor einem Start der Bebauung zunächst wirtschaftlich erholen müssten.
Das nun gerade eine Wählervereinigung mit dem Namen Bürger für Meckenheim auf die Idee komme, einen vorausschauenden Grundstückerwerb und -besitz für die nachfolgende Generation und die damit einhergehende Wohnortbindung an Meckenheim durch die Einführung einer zusätzlichen Steuer zu bestrafen, ist für die UWG komplett widersinnig.
Für die zweifellos dringend erforderliche Konsolidierung der städt. Finanzen kommen für die UWG definitiv weder weitere unverhältnismäßige Steuererhöhungen noch die Einführung neuer Steuerarten in Frage.
Pressemitteilung
UWG Meckenheim
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