Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz zum verkaufsoffenen Sonntag am 24. Dezember
Keine offenen Geschäfte an Heiligabend
Kreis Ahrweiler. In Rheinland-Pfalz müssen am Sonntag, 24. Dezember die Supermärkte geschlossen bleiben. Üblicherweise gelten für Heiligabend Sonderregelungen, die Öffnungszeiten möglich gemacht hätten. Das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium verweist darauf, dass die Adventstage „unter einem besonderen arbeitsrechtlichen Schutz“ stünden.
Dazu äußert sich die Landesvorsitzende der Jungen Liberalen, Maike Wolf: „Wir Junge Liberale setzen uns dafür ein, dass den Unternehmerinnen und Unternehmern in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit offenstehen muss, selbst über die Öffnungszeiten ihrer Läden zu bestimmen. In acht Bundesländern besteht die Möglichkeit, für drei Stunden zu öffnen.
Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Berlin gehen über diese Regelung sogar hinaus. Dass Rheinland-Pfalz für Supermärkte nicht einmal die Möglichkeit eröffnet, kurz vor Heiligabend verkaufen zu können, kritisieren wir ausdrücklich.
Wir stellen fest, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer sehr verantwortungsvoll mit der Frage umgehen, inwiefern dem Personal zuzumuten ist, an diesem Tag zu arbeiten. Mehrere Discounter haben angekündigt, die Sonderregelungen ohnehin nicht nutzen zu wollen. Wir Junge Liberale vertrauen auf das Prinzip, dass solche Fragen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden im Einzelfall beraten und mit Verantwortungsbewusstsein entschieden werden. Der Staat sollte die Sonderöffnungszeiten gewähren und deren Rahmen nicht noch durch solche Entscheidungen weiter einengen.“
Pressemitteilung der
Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz
