CDU Meckenheim

Klage der SPD scheitert

Meckenheim. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage der SPD-Fraktion, die das Recht auf mehr Redezeit erstreiten wollte, zurückgewiesen. Die Kosten für das Verfahren in Höhe von genau 5525,29 Euro trägt aber dennoch aufgrund der sogenannten Kostenerstattungspflicht die Stadt Meckenheim und somit die Gemeinschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. „Damit ist eingetreten, was wir befürchtet haben“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Joachim Kühlwetter nach der jüngsten Ratssitzung, in der die Stadtverwaltung über den Ausgang des Verfahrens berichtete. „Der gesamte Vorgang hat nur Geld gekostet und Arbeit gemacht.“

Zum Hintergrund: Laut Geschäftsordnung ist das Rederecht in den Ausschüssen auf je drei Beiträge eines einzelnen Mitglieds zu einem Thema beschränkt ist (plus Nachfragen, wenn etwas unklar geblieben ist). Dies war der SPD-Fraktion zu wenig. Sie sah sich durch diese vom Rat so beschlossene Geschäftsordnung in ihren Rechten beschnitten. Als ein Antrag auf Änderung mehrheitlich abgelehnt wurde, zog sie vor Gericht.

Das Gericht hat die Klage als „unzulässig“ zurückgewiesen. Sie dürfe sich nicht gegen die Geschäftsordnung als solche, sondern nur gegen eine konkrete Handlung eines oder einer Ausschussvorsitzenden richten. Das Urteil ist im Ratsinfosystem – erreichbar über www.meckenheim.de – nachzulesen.

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es ohnehin guter Brauch sei, bei viel Diskussionsbedarf auch weitere Fragen zuzulassen, wenn die Mehrheit das so beschließt. Insbesondere bei den Haushaltsberatungen gebe es oft viele Nachfragen, und noch nie wurde einer Fraktion verwehrt, sie zu stellen. Im Regelfall seien aber drei Wortbeiträge je Ausschussmitglied pro Thema völlig ausreichend. Die Regelung verhindert ausufernde Redebeiträge einzelner Mitglieder und fördert eine stringente Beratung.

Pressemitteilung

der CDU Meckenheim