Rheinbach wird bei der Zahlung für 2017 entlastet
Kommunal-Soli ist nicht verfassungswidrig
Rheinbach. Mit den Worten „Das Geld versickert im Ruhrgebiet“ hatte Bürgermeister Raetz (CDU) noch vor einigen Wochen den finanziellen Beitrag von Rheinbach zum sogenannten Kommunal-Soli bezeichnet. Das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen hat jedoch die Klage von 70 Städten und Gemeinden gegen das sogenannte Stärkungspaktgesetz Stadtfinanzen abgewiesen. Rheinbach hatte sich nicht an der Klage beteiligt.
„Das Urteil bestätigt, dass sich die finanzstärkeren Kommunen solidarisch zeigen und neben Milliarden-Leistungen des Landes ebenfalls einen Beitrag zur Sanierung notleidender Städte leisten“, beschreibt Dietmar Danz, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion Rheinbach und finanzpolitischer Sprecher, die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Umlage zwar in einem „problematischen Spannungsverhältnis“ zum Grundsatz kommunaler Selbstverantwortung und dem Selbstverwaltungsrecht stünde. „Zum Schutz der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie vor einer Erosion ihrer materiellen Grundlagen“ sei der Soli jedoch ausnahmsweise zulässig, da die Haushalte zahlreicher NRW-Gemeinden überschuldet seien. Die Belastungen für die Geber-Kommunen seien diesen auch zumutbar.
„Abundanzumlagen sind als horizontale Elemente des kommunalen Finanzausgleichs ein Mittel zur Umkehr kommunaler Finanzkraftunterschiede. Und das hat etwas mit Solidarität der kommunalen Familie zu tun“, so Dietmar Danz abschließend.
Pressemitteilung der
SPD-Fraktion Rheinbach
