Ehemaliges Freibadgelände Unkel
Kommunalaufsicht akzeptiert Lösungsvorschlag von Karsten Fehr
Unkel. Die Stadt Unkel hatte die Verbandsgemeinde Unkel gebeten, ihr das ehemalige Freibadgelände kostenlos zurück zu übertragen. Hintergrund dieser Bitte war die Tatsache, dass die VG Unkel das Gelände im Jahre 1974 aufgrund gesetzlicher Regelungen ebenfalls kostenlos von der Stadt Unkel erhalten hatte. Da der hiermit verfolgte Zweck, nämlich der Betrieb des Freibades, seit dem Jahre 2006 nicht mehr erfüllt wird, sahen die Bürgermeister Fehr und Hausen die Zeit für die Rückübertragung als gekommen an. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sie mit ihren Bürgerinnen und Bürgern und Vereinen ein Nutzungskonzept erarbeitet haben, welches die weitere öffentliche Nutzung sicherstellen soll.
Der Verbandsgemeinderat Unkel hat in seiner letzten Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen, dieser Bitte zu entsprechen. Die Kommunalaufsicht hat den entsprechenden Beschluss daraufhin beanstandet und Bürgermeister Fehr aufgefordert, ihn bis zum 30. November aufzuheben. Begründet wurde die Beanstandung insbesondere mit der schlechten Haushaltslage der verbandsgemeindeangehörigen Kommunen. Ihnen sei es nicht zuzumuten, dass die VG einen Vermögensgegenstand verschenkt (statt verkauft) und hierdurch ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausschöpft. Hierdurch würden die Interessen dieser Kommunen nicht hinreichend gewahrt. Die Kommunalaufsicht sah hier einen Rechtsverstoß als gegeben an.
Demgegenüber sah die Mehrheit der Verbandsgemeinderatsmitglieder es als geboten an, der Stadt Unkel das Grundstück kostenlos zurück zu geben und sich nicht auf ihre Kosten zu bereichern. Bürgermeister Fehr führte aus, dass die Kommunalaufsicht selbst dann keine Pflicht zum Eingreifen habe, wenn ein Rechtsverstoß vorliegen sollte. Vielmehr wäre dann abzuwägen gewesen, inwiefern ein Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung dieser Rechtsverletzung besteht.
Kurz nach Erhalt der Beanstandung suchten Bürgermeister Fehr und Stadtbürgermeister Hausen ein weiteres Gespräch mit der Kommunalaufsicht. Dort wurden die unterschiedlichen Standpunkte ausgetauscht und von Fehr ein Lösungsvorschlag aufgezeigt. Dieser ergab sich vor dem Hintergrund, dass die Stadt Unkel einen neuen Kindergarten plant und hierfür ein Baugrundstück benötigt. Ein geeignetes Grundstück ist ebenfalls im Eigentum der VG Unkel.
Diese Situation nutzte Fehr für seinen Vorschlag. Er schlug der Kommunalaufsicht eine Paketlösung des Inhalts vor, dass die VG der Stadt Unkel beide Grundstücke verkauft.
Der Gesamtkaufpreis soll den Interessen der Verbandsgemeinde Unkel, der Stadt Unkel und den Ortsgemeinden Rheinbreitbach, Erpel und Bruchhausen gerecht werden. Die Kommunalaufsicht hat diesen Vorschlag gerne zur Prüfung aufgenommen und nach Rücksprache mit ihrer Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls hiergegen keine Bedenken bestehen. Dies bedeutet, dass die Stadt Unkel beide Grundstücke zu einem Gesamtpreis von 130.000 Euro erwerben kann, wenn der Stadt- und Verbandsgemeinderat dieser Vorgehensweise zustimmen. Das von der Verbandsgemeinde eingeleitete Widerspruchsverfahren gegen die Beanstandung der Kommunalaufsicht hätte sich somit erledigt.
Pressemitteilung
Verbandsgemeinde Unkel
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