Politik | 09.03.2017

CDU-Stadtverband Bendorf

Komplexes Thema anschaulich behandelt

Vorsitzender Richter a. D. Michael Kaltenbach sprach zum Betreuungsrecht

Kompetent informierte Michael Kaltenbach, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz a.D., Bürger über das Betreuungsrecht im Bürgerbüro der CDU in Bendorf.CDU Bendorf

Bendorf. Wie groß der Informationsbedarf in Sachen Betreuung im Alter und/oder bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen ist, konnte der CDU-Stadtverband Bendorf auch bei seiner jüngsten Veranstaltung in der CDU-Geschäftsstelle feststellen. Beim Vortrag über das Betreuungsrecht mit Michael Kaltenbach, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz a.D., war der Raum wieder voll besetzt. Der CDU-Stadtverband bietet seit geraumer Zeit nicht nur regelmäßige Sprechstunden mit der in Betreuungsfragen erfahrenen Mitarbeiterin des Sozialdiensts katholischer Frauen (Koblenz), Margit Vogt an, sondern hat sich in jüngster Vergangenheit auch in mehreren Einzelveranstaltungen – unter anderem mit dem Leiter des Bendorfer AWO-Seniorenzentrums, Andreas Erdmann – mit diesem Themenbereich befasst. Und er ist damit stets auf große Resonanz gestoßen, wie der Stadtverbandsvorsitzende Bernhard Wiemer erfreut feststellen konnte.

Bei dem Vortrag von Michael Kaltenbach ging es vor allem um die Fragen, wann und wie einem alten und/oder gebrechlichen Menschen eine Betreuung zur Seite gestellt wird. „In den meisten Fällen übernehmen Menschen aus dem unmittelbaren verwandtschaftlichen Umfeld eine solche Betreuung. Wo das nicht möglich ist, wird nach Abwägung des Betreuungsbedarfs von Amts wegen gehandelt, wobei aber immer der Wille des zu Betreuenden maßgeblich ist.

„Eine Vormundschaft im Sinne von Entmündigung gibt es heute nicht mehr“, betonte Kaltenbach. Für die zur Seite gestellte Betreuung werde dann in Absprache mit dem zu Betreuenden der Umfang der Aufgaben ermittelt und die Tätigkeit der Betreuungskraft unterliege einer ständigen Kontrolle, versicherte Kaltenbach weiter. Das gelte insbesondere dann, wenn der oder die betreute Person nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt in der Lage sei, ihre geschäftlichen Angelegenheiten zu regeln.

Angesichts der Komplexität des Themas, die an dieser Stelle im Detail gar nicht wiedergegeben werden kann, war es ausgesprochen hilfreich, dass Margit Vogt den Vortrag Kaltenbachs mit Beispielen aus ihrer täglichen Praxiserfahrung unterlegte.

Pressemitteilung der CDU Bendorf

Kompetent informierte Michael Kaltenbach, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz a.D., Bürger über das Betreuungsrecht im Bürgerbüro der CDU in Bendorf.Foto: CDU Bendorf

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