Politik | 11.01.2021

UWG Rheinbach

Konsequenzen aus dem Lärmaktionsplan ziehen

UWG bleibt bei ihrer Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Ortsdurchfahrt Oberdrees

UWG fordert Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für die Ortsdurchfahrt Oberdrees. Foto: privat

Oberdrees. Die Verkehrsbelastung in Oberdrees durch den Durchgangsverkehr auf der B 266, aber auch an anderen Stellen in Rheinbach, ist seit Jahren für die Anwohner ein Ärgernis.

Seit langer Zeit wird im Ausschuss Stadtentwicklung: Umwelt, Planung und Verkehr (SUPV) der sogenannte Lärmaktionsplan beraten. Grundlage der Besprechungen ist das Gutachten eines Planungsbüros, in dem die problematischen Bereiche der Lärmentwicklung in der Stadt Rheinbach und in den Ortschaften untersucht wurden. Ziel ist die Verminderung von gesundheitsschädlichen Folgen der Lärmbelastungen. Der gesundheitliche Schwellenwert für die Lärmbelastung liegt bei 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel nachts. In Oberdrees wurden 70 Dezibel am Tag und 61 Dezibels nachts gemessen. Das Gutachten stellt also unmissverständlich klar, dass die regelmäßige Lärmbelastung in Oberdrees für die Anwohner der B 266 gesundheitsschädlich ist. Genau deshalb hatte die UWG bereits im letzten Sommer nach Vorlage des Gutachtens beantragt, die Empfehlung des Gutachtens, einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, umzusetzen. Diese erzielt laut Gutachten bereits eine deutliche Lärmreduzierung und dies, ohne nennenswerte Kosten zu verursachen. Die UWG ist nicht bereit, diese Gesundheitsgefährdung der Oberdreeser Bürgerinnern und Bürger widerspruchslos hinzunehmen. Zwar besteht nach Angaben der Verwaltung aus Sicht der Straßen NRW als verantwortlicher Baulastträger kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Jedoch wurden bisher die Auswirkungen und Möglichkeiten aus dem Lärmaktionsplan noch nicht in die Überlegungen der Verwaltung einbezogen.

Deshalb dringt nun die UWG bei der zuständigen Verwaltungsdienststelle der Stadt auf die Prüfung von Möglichkeiten einer Verringerung der Lärmbelastungen, nicht nur in Oberdrees. Die erforderlichen Konsequenzen folgen aus der Umsetzung des Lärmaktionsplans.

Pressemitteilungder

UWG Rheinbach

UWG fordert Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für die Ortsdurchfahrt Oberdrees. Foto: privat

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