Politik | 21.04.2016

Kreislaufwirtschaft passt Regelungen zur Rasenschnittentsorgung an

Kostenlose Abgabemöglichkeiten ab Mitte Mai an mehreren Standorten

Bald kann der Rasenschnitt wieder kostenlos entsorgt werden. pixabay

Kreis. Die Kreislaufwirtschaft des Landkreises Mayen Koblenz hat ein Konzept entwickelt, wonach die Bürger an verschiedenen Standorten in allen kreisangehörigen Verbandsgemeinden und Städten kostenfrei Rasenschnitt zur Entsorgung anliefern können. Die neuen Sammelbehälter sollen flächendeckend an den bestehenden Containerinseln, Bauhöfen oder anderen geeigneten Standorten aufgestellt werden. Zusätzliche Kosten entstehen für den Gebührenzahler nicht. Aktuell laufen Abstimmungen mit den Kommunen über die genauen Standorte. Ab der zweiten Maiwoche sollen die Abgabestellen in Betrieb gehen. Zunächst ist ein Testlauf für sechs Monate geplant.

Burkhard Nauroth, Erster Kreisbeigeordneter, erklärt: „In der letzten Sitzung des Kreistags haben die Fraktionen die Verwaltung be-auftragt, eine unkomplizierte und vor allem kostenfreie Lösung zur Abgabe von angefallenem Rasenschnitt zu erarbeiten, die über die bisher bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten hinausgeht. Ich bin überzeugt, dass wir mit den neuen Behälterlösungen einen sehr guten Service für alle Gartenbesitzer gefunden haben.“

Frühjahrszeit ist Gartenzeit, denn die Natur erwacht aus ihrem Winterschlaf. Ein gepflegter Rasen ist die Visitenkarte eines Gartens und bedarf intensiver Pflege. Vertikutieren und regelmäßiges Mähen stehen bei jedem Rasenfreund standardmäßig auf dem Programm. Dabei fällt Rasenschnitt an, der nach den Regelungen des zum Jahresbeginn ge-starteten Abfallwirtschaftskonzepts nur noch über die haushaltseigene Biotonne oder den heimischen Kompost kostenfrei entsorgen kann. Die Abgabe bei der Zentraldeponie in Ochtendung kostet ebenso Gebühren, wie die speziellen Gartenabfallsäcke, die gemeinsam mit dem Bioabfall abgeholt werden. Die Gremien hatten sich zu diesen Regelungen entschieden, weil ein Viertel der Kreisbürger sowie viele Gewerbebetriebe keine Rasenflächen auf dem Grundstück haben. Dem Grundsatz der Verursachergerechtigkeit folgend, sollte die Allgemeinheit nicht pauschal über Gebührensätze belastet werden, die Leistungen abdecken, welche nur von bestimmten Personengruppen in Anspruch genommen werden können. „Das sorgte bei zahlreichen Bürgern für Unverständnis, denn vorher konnte jeder an verschiedenen Standorten den Rasenschnitt abgeben ohne bei der jeweiligen Abgabe Gebühren bezahlen zu müssen. Mit dem neuen Service haben wir darauf reagiert“, so Nauroth.

Sobald die genauen Standorte der Abgabemöglichkeiten für Rasenschnitt feststehen, findet man diese im Internet unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de.

Weitere Informationen unter Telefon 0261/ 108-257 oder per Email unter an-ne.facsar@kvmyk.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Bald kann der Rasenschnitt wieder kostenlos entsorgt werden. Foto: pixabay

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