Erwin Rüddel: „Weitere Unterstützung für Kliniken und Pflegeeinrichtungen“

Krankenhäuserzukunftsfähig machen

Kreis Neuwied. „Auch weiterhin wollen wir eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung im stationären Bereich sicherstellen. Deshalb haben wir mit dem Krankenhauszukunftsgesetz Maßnahmen auf den Weg gebracht, um unsere Kliniken, auch in ländlichen Regionen wie dem Kreis Neuwied, langfristig zu stärken“, erklärt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag Erwin Rüddel.

Explizit werde sich dafür eingesetzt, die Digitalisierung der Krankenhäuser voranzutreiben und deren technische Möglichkeiten zu verbessern: „Über einen Krankenhauszukunftsfond wollen wir notwendige Investitionen - etwa in die Modernisierung der stationären Notfallkapazitäten, in die Verbesserung der digitalen Infrastruktur oder Telemedizin und Robotik - fördern.

Vorgesehen sei dafür, so der Gesundheitspolitiker, ein Finanzierungsanteil des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro und eine Ko-Finanzierung von Seiten der Länder oder der Krankenhäuser in Höhe von 30 Prozent. „Außerdem sehen wir für Kliniken die Möglichkeit vor, im Falle von Corona bedingten Erlösrückgängen, die nicht ausgeglichen wurden, in Verhandlungen mit den Krankenkasse zu treten“, ergänzt der Bundestagsabgeordnete.

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, werde der Bund seine Unterstützung auch in anderen Bereichen für besonders betroffene Gebiete fortsetzen: „So verlängern wir die Schutzschirmregelungen im Bereich der Pflegeversicherung und bringen weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen auf den Weg. Dabei ist uns die Verlängerung des erweiterten Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld von zehn auf 20 Arbeitstage bis zum 31. Dezember 2020 besonders wichtig.“

Um Familien mit kleinen Kindern zu unterstützen, die durch die Corona-Krise besonders belastet sind, sei auch eine einmalige Ausdehnung des Leistungszeitraums des Kinderkrankengeldes um jeweils weitere fünf Tage bzw. weitere zehn Tage für Alleinerziehende im Jahr 2020 vorgesehen. Ferner weist der heimische Abgeordnete darauf hin, dass sich im parlamentarischen Verfahren zudem dafür eingesetzt wurde, dass auch Klinikmitarbeiter eine Corona-Prämie bekommen. Danach sollen diejenigen Krankenhäuser, die viele am Corona-Virus erkrankte Patienten behandelt haben, ihren Pflegekräften eine Prämie auszahlen können.

„Sowohl die individuelle Höhe dieser Prämie als auch die Entscheidung, welchen anderen besonders belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kliniken diese Prämie gewährt werden soll, entscheidet der jeweilige Krankenhausträger im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung“, bekräftigt Erwin Rüddel.

Pressemitteilung

Büro Erwin Rüddel, MdB (CDU)