Politik | 12.09.2021

Corona-Maßnahmen: Kreis Mayen-Koblenz in Warnstufe 1

Kreis MYK: Neue Corona-Regeln ab Montag

Quelle: Screenshot Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard

Kreis Mayen-Koblenz. Mit Inkrafttreten der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung hat das Land Rheinland-Pfalz ein neues System zur Bewertung des Infektionsgeschehens eingeführt. Die Sieben-Tage-Inzidenz gilt demnach nicht mehr allein maßgeblich für Einschränkungen. Basierend auf den erstmals vom Landesuntersuchungsamt unter unter  www.lua.rlp.de veröffentlichten Leitindikatoren (Sieben-Tage-Inzidenz, Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten) gilt für den Landkreis Mayen-Koblenz ab Montag, 13. September, die Warnstufte 1. Zur Ermittlung der Einordnung wurden die drei unmittelbar vor dem 12. September liegenden Werktage mitgezählt.

Ab Montag gelten im Landkreis gemäß Warnstufe 1 der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung nachfolgende Regelungen:

    •    Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum 25 Personen (geimpfte Personen, genesene Personen und Kindern bis einschließlich 11 Jahre werden nicht mitgezählt)

    •    Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: 250 nicht-immunisierte Personen, dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre

    •    Veranstaltungen im Freien: 1.000 nicht-immunisierte Personen (bei festem Platz) oder 500 nicht-immunisierte Personen (ohne festem Platz) daneben geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen

    •    Sport (Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport im Innen- und Außenbereich): Maximal 25 nicht-immunisierte Personen dazu unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre

    •    Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht (im Innen- und Außenbereich): Maximal 25 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre

    •    Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur: Maximal 25 nicht-immunisierte Personen daneben unbegrenzt geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre

Alle weiteren Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung sind nachzulesen unter der Internetadresse https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

Pressemitteilung Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Quelle: Screenshot Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard

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  • Boomerang : Und nur weil ein paar zu blöd sind sollen alle anderen darunter leiden. Vor allem - die die es treffen soll werden sich mit Sicherheit nicht an das Verbot halten. Die Ossis wussten schon warum sie , vor...
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