SPD-Kreistagsfraktion
Kreis-SPD: KITA-Kinder gehören nicht in den Linienbus
VG Maifeld. Anfang Juli kam es in einer KITA in Wanderath zu einem Vorfall mit drei KITA-Kindern der KITA St. Lucia in Wanderath. Der Busfahrer des Linienbusses hatte sich verfahren.
Die SPD-Fraktion hatte dies zum Anlass genommen, bei der Kreisverwaltung nachzufragen, wie viele KITA-Kinder im Alter von 3-6 Jahren in Linienbussen befördert werden. Die Antwort des Landrates ergab, dass es insgesamt 210 Kinder sind. 170 Kinder werden durch die VREM befördert und 40 Kinder durch die KVG Zickenheiner.
Dieser Zustand ist für die SPD-Fraktion nicht weiter hinnehmbar und Maximilian Mumm, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion, sagt dazu:
„Selbstkritisch muss ich anmerken, dass uns dieser Umstand bei der Aufnahme des ÖPNV im Dezember 2021 durchgegangen ist. Es ist aber jetzt umso wichtiger, den Kreis und den Landrat, die diesen Umstand kennen, aufzufordern, dies umgehend abzustellen. Uns ist die Sicherheit und das Wohlergehen gerade der Kleinsten wichtig. Daher sehen wir aus nachfolgenden Gründen die dringende Notwendigkeit, die Beförderungsart für diese Altersgruppe auch altersgerecht zu gestalten. Kindergartenkinder werden in der Regel als noch nicht verkehrstüchtig eingestuft und dürfen nur unter Aufsicht und Anleitung geeigneter Aufsichtspersonen am Straßenverkehr teilnehmen. Gleiches gilt auch für die Beförderung dieser Kinder zur KITA und wieder nach Hause. Es kann daher nicht sein, dass man diese einfach mit den Linienbussen mitfahren lässt, die keinerlei Sicherheit für die Kleinen bietet.
Ich habe mich beim beauftragten Unternehmen, VREM, informiert und es ist anzunehmen, dass die Kriterien in der Leistungsbeschreibung zur „Beförderungsqualität im Kindergartenverkehr“, die Teil des Vertrages zwischen VREM und dem Kreis sind, nicht ansatzweise ausreichend sind, um eine Beförderung in geeigneter, kindgerechter Weise zu gewährleisten. Nach Aussage des Unternehmens wird in den eingesetzten Bussen kein Aufsichtspersonal mitgenommen, was den Schluss zulässt, dass im Bus keinerlei Kontrolle dahingehend stattfindet, ob z.B. jedes Kind einen Sitzplatz hat oder sich anschnallt.
Der Busfahrer ist niemals eine geeignete Aufsichtsperson, er muss auf den Straßenverkehr achten und die Kinder sicher ans Ziel bringen. Mir ist nicht erklärlich, warum Kreis und Landrat dies einfach so hinnehmen, obwohl ein Urteil des OVG RLP aus dem Jahr 2001 deutlich macht, dass der Kreis die Aufsichtspflicht für diese Kinder hat, und die Kinder bedarfs- und altersgerecht zu befördern hat. Wir haben nunmehr den Antrag an den Kreis gestellt, diese Beförderung so zu gestalten, dass die Kinder den Kriterien entsprechend unmittelbar nach den Sommerferien befördert werden. Die finanzielle Seite dürfte hierbei keine Rolle spielen, da ich davon ausgehe, dass sich alle einig sind, dass dieses Geld sehr gut ausgegebenes Geld ist. Gerade unsere Kleinesten gehören sicher nicht in einen normalen Linienbus.“
Pressemitteilung
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