Politik | 16.12.2015, 14:25 Uhr

Rhein-Sieg-Kreis informiert

Kreistag beschließt Kinder- und Jugendförderplan 2014-2020

Rhein-Sieg-Kreis. Die Jugendsozialarbeit, die verbandliche Jugendarbeit und die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen gestärkt werden. Dies geht aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2014-2020 hervor, der jetzt vom Kreistag in seiner Sitzung am 9. Dezember 2015 verabschiedet wurde.

„In der Jugendsozialarbeit, in der verbandlichen Jugendarbeit und der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird wichtige Arbeit zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien geleistet. Eine Aufgabe, die auch die Kinder - und Jugendarbeit im Rhein-Sieg-Kreis stärker als bisher fordern wird“, erläutert Ulla Schrödl, Leiterin des Kreisjugendamtes. Eine andere Herausforderung, die die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen stark verändert, ist die sogenannte Institutionalisierung von Erziehung und Beschulung, angefangen bei der U3-Betreuung bis hin zur Ganztagsbeschulung. Hier hat die Kinder- und Jugendarbeit die wichtige Aufgabe, für Kinder und Jugendliche selbstbestimmte Erfahrungen und soziales Lernen zu ermöglichen.

Intensive Beratungen gingen der Verabschiedung voraus

Vor der Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans 2014-2020, dessen Erstellung für jede Wahlperiode eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist, haben sich die Fachleute der Jugendhilfeplanung des Kreisjugendamtes, die Jugendpfleger, die Fachkoordinatoren für die Bereiche Jugendsozialarbeit und Jugendschutz sowie die Fachstellen und Fachkräfte aus den verschiedenen Arbeitsfeldern sowie Vertreterinnen und Vertreter der Jugendverbände und Sportvereine im Rhein-Sieg-Kreis intensiv beraten; das regionale Bildungsbüro Rhein/Sieg war bei der Bedarfsermittlung und der Zielplanung für die Übergangshilfen Schule/Beruf beteiligt. Der Planungsprozess wurde durch einen eigens hierfür eingerichteten Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses begleitet. Die fachliche Beratung im Planungsprozess übernahm mit Marina Leshwange eine Mitarbeiterin der Fachberatung Jugendarbeit des Landesjugendamtes Rheinland.

Bedürfnisse aller Kinder und Jugendlichen sollen berücksichtigt werden

Im Planungsprozess verständigten sich die Akteure auf drei Grundsätze, die die Ziele und das Handeln aller in der Jugendarbeit Beteiligten bestimmen sollen: Die Angebote für die Kinder und Jugendlichen greifen aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf. Sie sind umfassend inklusiv, das heißt, es sollen die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung beziehungsweise mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. Die Kinder und Jugendlichen selber werden bei der Planung von Angeboten beteiligt.

In der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der mobilen Jugendarbeit ergibt sich in den kommenden Jahren auch – neben der Integration - die Notwendigkeit, die Angebote der Offenen Türen an die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, die durch die zunehmende Ganztagsbeschulung geprägt wird, anzupassen.

In der verbandlichen Jugendarbeit soll ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit gestärkt und die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut für ihre Arbeit qualifiziert werden.

Jugendberufshilfe soll ausgeweitet werden

Im Bereich der Jugendsozialarbeit, so heißt es im Plan, komme es bei der Jugendberufshilfe darauf an, dieses Angebot an den Sekundarschulen und Gesamtschulen auszuweiten und mit dem Regionalen Übergangsmanagement Schule / Beruf eng zu verzahnen. Dabei sei es wichtig, sowohl schulisch benachteiligte Kinder und Jugendliche als auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im körperlichen, geistigen und sozial-emotionalen Bereich anzusprechen und zu fördern.

Im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wird in den kommenden Jahren die Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen wichtigen Stellenwert einnehmen.

„Die Zeitspanne von 2014-2020 wird von starkem Wandel für die Generation der Kinder und Jugendlichen geprägt sein. Es wird darauf ankommen, neue Entwicklungen in den Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen zu sehen, diesen Prozess aufzugreifen und – im Aushandlungsprozess mit den Beteiligten - in bedarfsgerechte Angebote umzusetzen“, fasst Monika Engels, von der Jugendhilfeplanung des Kreisjugendamtes, zusammen.

Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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