Politik | 24.02.2017

SGD Nord nimmt Stellung zum Planfeststellungsverfahren für eine Mülldeponie in Leimersdorf

Kritikpunkte sind nicht ausgeräumt

Mehrere Fachbehörden hätten erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben vorgetragen

Grafschaft. Zum laufenden Planfeststellungsverfahren für eine Mülldeponie der Deponieklasse I in der derzeitigen Tongrube Leimersdorf nimmt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) jetzt auf Anfrage des „Blick aktuell“ Stellung.

Demnach diene das Verfahren dazu, den Sachverhalt im Rahmen der Amtsermittlung insgesamt zu erfassen.

„Die bisher von den Fachbehörden geäußerten Kritikpunkte an der Planung sind nicht ausgeräumt“, so Behördensprecherin Sandra Hansen-Spurzem. In diesem Fall hätten mehrere zuständige Fachbehörden erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben vorgetragen.

Obwohl diese noch nicht ausgeräumt seien, habe man bereits jetzt das Anhörungsverfahren eingeleitet.

Ob allerdings, wie vom Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung gefordert, ein Raumordnungsverfahren zur Bedarfsermittlung erforderlich sei, werde derzeit noch geprüft.

Behördenbeteiligung läuft in zwei Runden

Auch in diesem Planfeststellungsverfahren gehe es darum, das von der Leimersdorfer Tonwerke Jakob Linden GmbH & Co. KG beantragte Vorhaben von allen betroffenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange umfassend prüfen und bewerten zu lassen. Hierzu seien vollständige Planunterlagen und umfangreiche Gutachten notwendig.

Deswegen laufe die Behördenbeteiligung üblicherweise in zwei Runden.

Im ersten Zuge würden im Rahmen einer Vollständigkeitsprüfung meist Ergänzungen und weitere Gutachten gefordert. Die so ergänzten Planunterlagen werden dann in der zweiten Runde allen betroffenen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet.

Schon im Vorfeld hätten mehrere zuständige Fachbehörden erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben vorgetragen, und obwohl diese noch nicht ausgeräumt seien, sei aber bereits das Anhörungsverfahren eingeleitet worden.

Nachbesserung der Antragsunterlagen möglich

Die Stellungnahme der Gemeinde Grafschaft werde, ebenso wie die Stellungnahmen der anderen Beteiligten, umfassend einbezogen.

Das Ergebnis der Behördenbeteiligung werde anschließend Gegenstand weiterer Erörterungen mit dem Antragsteller sein. Gegebenenfalls fordere man eine Nachbesserung der Antragsunterlagen, bevor eine Offenlage der möglicherweise ergänzten Unterlagen und die Beteiligung der Naturschutzverbände veranlasst würden, so Hansen-Spurzem.

Die Gemeinde sei in ihrer Funktion als Trägerin der Planungshoheit beteiligt worden, sie werde zudem Gelegenheit haben, sich im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nochmals zu äußern.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei jedenfalls Teil des Planfeststellungsverfahrens. „Auch hier gilt, dass sich im Rahmen der Sachverhaltsermittlung und der Beteiligungsverfahren Nachforderungen zu den Antragsunterlagen ergeben können“, so die Sprecherin der SGD Nord.

Kreis Ahrweiler sieht keinen Bedarf für eine Deponie

Ob ein Raumordnungsverfahren zur Ermittlung des Bedarfs an zusätzlichen Deponiekapazitäten erforderlich sei, werde derzeit noch geprüft. Der Landkreis Ahrweiler weise jedenfalls in seinem Abfallwirtschaftskonzept keinen Bedarf für eine neue Deponie aus.

„Dieses ist der Antragstellerin bekannt“, so Hansen-Spurzem.

Während der Prüfung auf Vollständigkeit habe man ohnehin 2014 bei Einreichung der Planunterlagen festgestellt, dass allein auf Grundlage der damals vorgelegten Antragsunterlagen eine Planfeststellung voraussichtlich nicht ohne Weiteres ausgesprochen werden könne. Daher wurden dem Antragsteller die Gelegenheit zur Änderung oder Ergänzung der Antragsunterlagen gegeben.

„Von dieser Möglichkeit wurde letztlich kein Gebrauch gemacht und an der Planfeststellung auf Basis der alten Unterlagen festgehalten“, informierte Hansen-Spurzem.

Zu den Erfolgsaussichten könne sich jedoch keinerlei Auskunft geben.

Neben der Gemeinde Grafschaft würden im laufenden Verfahren auch noch beteiligt das Landesamt für Umwelt, das Landesamt für Geologie und Bergbau, der Landkreis Ahrweiler, die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, die SGD Süd – Zentralstelle der Forstverwaltung, die Generaldirektion Kulturelles Erbe – Direktion Archäologie, sowie die SGD Nord selbst mit ihrer Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, aber auch die Gewerbeaufsicht und der Bereich Naturschutz.

JOST

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