Politik | 08.07.2022, 16:11 Uhr

AfD lehnt Vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ab

Kulturlandschaft wird zerstört

Kreis Neuwied. Im Zuge der im Koalitionsvertrag vereinbarten Energiewende plant die Landesregierung in der Vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) weitreichende Änderungen zugunsten eines beschleunigten Ausbaus von Windenergie- und Photovoltaikanlagen.

Hierzu der Landesvorsitzender der AfD Rheinland-Pfalz Dr. Jan Bollinger: „Die im Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) formulierten Grundsätze und Ziele stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das ökologische Gleichgewicht zum Nachteil von Menschen und Natur dar. Obwohl neue Forschungsergebnisse in der rasant fortschreitenden Bodenverdichtung einen wesentlichen Grund für die Klimaerwärmung, Trockenheit und das dramatische Absinken des Grundwasserspiegels erkennen, sollen landesweit zwei Prozent der Flächen für 250 bis 300 Meter hohe Windturbinen ausgewiesen werden. Gleichzeitig sollen die Mindestsiedlungsabstände von Windenergieanlagen zu bewohnten Gebieten von derzeit 1.100m bzw. 1.000m auf 900 Meter reduziert werden. Beim Repowering darf der Abstand sogar um 20 Prozent zusätzlich verringert werden. Dadurch werden viele Anwohner direkt negativ betroffen“

Dr. Bollinger weiter: „Selbst die Naturpark-Kernzonen sollen für den Bau von Windkraftwerken geöffnet werden. Arten- und Naturschutz spielen nur noch eine untergeordnete Rolle. Über Jahre hinweg erkämpfte Umwelt- und Naturschutzstandards sollen der raschen Umsetzung von utopischen Klimaschutzzielen geopfert werden. Naturparks dienen nicht nur der Artenvielfalt, sondern stärken die Attraktivität der Region und werden von vielen Menschen als Erholungsort wahrgenommen. Naturparks und wertvoller Ackerboden müssen tabu sein für Verspargelung der Landschaft und Zerstörung von Flora und Fauna.“

„Gerade in Rheinland-Pfalz ist die Windkraft auf Grund der Windverhältnisse wenig effizient und wenn wir die Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern betrachten, ist davon auszugehen, dass ein beträchtlicher Teil der Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz nach dem Ausscheiden aus der EEG-Förderung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann. Dies wird zu einer zusätzlichen Verteuerung der Stromkosten und damit der Strompreise für Privathaushalte und Unternehmen führen, die jetzt schon weltweit zu den Höchsten zählen, was unsere Bürger und Unternehmen stark belastet und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft bedroht. Unabhängig vom Krieg in der Ukraine war der durch die Energiewende ausgerufene Ausbau der Windkraft durch die neue Bundesregierung absehbar, ebenso der Änderungswille an bestehenden Regelungen, wie z.B. der Abstandsregeln, um landesweit die erforderlichen Flächen zum Errichten von Windenergie- und Photovoltaikanlagen generieren zu können. Nicht berücksichtigt wird der immense Flächenverbrauch im Hinblick auf die heute ohnehin schon knappen Flächen für landwirtschaftliche Nutzung.“

Dr. Bollinger abschließend: „Mit dem Ziel, die Zuständigkeit für die Genehmigung von Windkraftwerken von den Kreisen auf die Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord überzuleiten, wird ein Einspruch betroffener Bürger nahezu verhindert. Auch dürfen die von den Kommunen erstellten Flächennutzungspläne keine gegenüber den verbindlichen LEP-Zielen abweichenden oder widersprüchlichen Regelungen enthalten. Förderale Gliederung und kommunale Autonomie garantieren ein Mitsprachrecht der betroffenen Bürger und dürfen nicht durch Auslagerung auf eine überordnete Behörde ausgehebelt werden.“ „Nach allen bisherigen Erkenntnissen ist die Stromgewinnung aus Windkraft ohne leistungsfähige Stromspeicher weiterhin nicht zukunftsfähig und der Nutzen des forcierten massiven Ausbaus der Windenergie in Rheinland-Pfalz äußerst fragwürdig, weshalb wir den Landesentwicklungsprogramm (LEP IV), Vierte Teilfortschreibung Windenergie und Photovoltaik, in seiner jetzigen Form ablehnen.“

Pressemitteilung

Büro Dr. Jan Bollinger, MdL (AfD)

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