Politik | 27.06.2023

FWG „Bürger für Bürger“ Kempenich

LBM drückt Unterhaltungsarbeiten der Gemeinde Kempenich auf

2020 wurden die Kreuzungsbereiche der L 83 mit den Ortsstraßen „Burgstraße“ und „Zur Alten Burg“ über den LBM bzw. die Straßenmeisterei Mayen neu hergestellt.  Foto: FWG

Kempenich. 2020 wurden die Kreuzungsbereiche der L 83 mit den Ortsstraßen „Burgstraße“ und „Zur Alten Burg“ über den LBM bzw. die Straßenmeisterei Mayen, im Rahmen der Neuherstellung der Kreuzung (Burgstraße) bzw. der Unterhaltung (Zur Alten Burg), neu hergestellt. Die durchgeführten Maßnahmen in den Ortsstraßen wurden der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Dies widerspricht dem Landesstraßengesetz, wo in § 20 „Unterhaltung von Straßenkreuzungen“ folgendes steht: „Bei höhengleichen Kreuzungen hat der Träger der Straßenbaulast der Straße der höheren Straßengruppe die Kreuzungsanlage zu unterhalten.“ Damit ist das Land zuständig für die durchgeführten Maßnahmen. Bei den Einmündungen handelt es sich um eine Kreuzung mit zwei durchgehenden Straßen (Burgstraße) und um eine sogenannte T-Kreuzung (Zur Alten Burg). In 2020 hatte die FWG „Bürger für Bürger“ diesen Tatbestand der VG Brohltal und dem LBM mitgeteilt. Konkrete Antworten oder Erstattungen gab es nicht.

In der 32. Woche 2022 (ab 8. August 2022) wurden auf der L 83 im Zuge der Ortsdurchfahrt Kempenich die Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Im Bereich der Kreuzungen mit der „Burgstraße“ und „Zur Alten Burg“ wurden in den Einmündungsbereichen keine Markierungen vorgenommen. Auf die Anfrage, weshalb diese Markierungen nicht hergestellt wurden, antwortete die Straßenmeisterei Mayen wie folgt: „Die Markierungsarbeiten in der OD Kempenich werden im kommenden Jahr 2023 aufgebracht. Für diesen Bereich ist eine Thermoplastikmarkierung (Blockmarkierung) vorgesehen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass der Abnutzungsgrad der vorhandenen Markierung korrekt ist. Dadurch wird die Haltbarkeit der neuen Markierung gewährleistet.“

Trotz unbeantworteter Anfrage an die Straßenmeisterei vom 26. Mai 2023 hat sich bis heute nichts getan. Nicht nur, dass die Arbeiten nicht ausgeführt wurden, sondern auch die Tatsache, dass die Gemeinde für etwas bezahlt hat, für das sie nicht verantwortlich ist, lässt erneut erhebliche Zweifel an der Kompetenz des LBM aufkommen.

Pressemitteilung der FWG

„Bürger für Bürger“ Kempenich

2020 wurden die Kreuzungsbereiche der L 83 mit den Ortsstraßen „Burgstraße“ und „Zur Alten Burg“ über den LBM bzw. die Straßenmeisterei Mayen neu hergestellt. Foto: FWG

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Kommentare
28.06.202311:49 Uhr
Malte Hofmeister

Ach, was für ein Prachtstück von Verwaltungsunsinn! Statt klare Verantwortlichkeiten zu haben, schiebt man in guter alter Behördenmanier den Schwarzen Peter hin und her. Und wer darf zahlen? Die Gemeinde, natürlich! Absolut typisch, wenn sich keiner verantwortlich fühlt.

Es ist an der Zeit, dass der LBM seine Aufgaben ernst nimmt und seiner Pflicht nachkommt, anstatt die Kommunen im Regen stehen zu lassen. Das Landesstraßengesetz ist eindeutig, und es ist nicht hinnehmbar, dass die Gemeinde Kempenich dafür aufkommen muss, wenn der LBM seinen Job nicht macht.

Nicht zu vergessen, dass die fehlenden Fahrbahnmarkierungen eine potenzielle Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Es ist höchste Zeit, dass hier endlich gehandelt wird, anstatt mit bürokratischen Floskeln auf Zeit zu spielen. Man kann nur hoffen, dass diese Farce bald ein Ende hat.

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