Politik | 09.09.2022

Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach“ e.V.

Lärmschutz für alle

Das Ministerium antwortet auf die Petition der BI Rübenach

Rübenach. Wie allgemein bekannt, liegt Rübenach im Kreuz der Autobahnen A 61 und A 48 , ohne dass dort bisher irgendein Lärmschutz eingerichtet wurde. Das wird damit begründet, dass die Autobahnen vor 1974 fertig gestellt wurden, zu einer Zeit also, als es das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) noch nicht gab. Deshalb lehnte es der Bund bisher ab, hier tätig zu werden.

Mit dieser unbefriedigenden Lösung für die Einwohner von Rübenach und insbesondere für die Anwohner an der A 48 will sich die Bürgerinitiative „Lebenswertes Rübenach e.V.“ nicht zufriedengeben und hat deshalb eine Petition an den Bundestag gerichtet.

Die Bürgerinitiative fragt darin: „Warum gibt es einen Unterschied zwischen Autobahnen, die vor oder nach 1974 in Betrieb genommen wurden? Jeder Bürger hat Anspruch auf Lärmschutz und der kann doch nicht davon abhängig, sein wann eine Autobahn fertiggestellt wurde? Der Bund ist Baulastträger für Autobahnen und sollte deshalb auch für die Finanzierung an allen Autobahnen aufkommen.“

Als erstes Ergebnis hat das Ministerium für Digitales und Verkehr nun mitgeteilt, dass (Zitat) „die Autobahn GmbH des Bundes ein Lärmsanierungsprogramm aufstellen wird. Nach diesem werden für die Bürgerinnen und Bürger an Bestandsstrecken nach Prioritäten entsprechende Maßnahmen geprüft und umgesetzt. Dies gilt auch für den Ortsbereich Rübenach an der A 48.“

Die BI freut sich über dieses Versprechen, möchte aber nach wie vor wissen, warum Menschen unterschiedlich behandelt werden, je nachdem ob sie an einer alten oder an einer neuen Autobahn wohnen. Der Petitionsausschuss wurde gebeten sich weiter mit der Frage zu beschäftigen.

Pressemitteilung der

BI „Lebenswertes Rübenach“

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Kommentare
10.09.202209:45 Uhr
juergen mueller

Warum Unterschied? Weil es eben zum Zeitpunkt, als die A 61/A 48 gebaut wurden, weder ein BImSchG (ab 1974) noch eine Verkehrslärmschutzverordnung (ab 1990) gegeben hat. Das Verfolgen der Geschichte u. der Entstehung BEIDER Gesetze ist aufschlussreich.u. JEDER Deutsche (auch eine BI) sollte wissen, dass sich in unserem Lande grundsätzlich nach Gesetzen gerichtet u. hiernach verfahren wird. Lärmvorsorge hat es zum damaligen Zeitpunkt NICHT gegeben u. Lärmsanierung erfolgt nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Wenn jemand in der Nähe von A61/A48 nach deren Fertigstellung gebaut hat, dann doch in der Gewissheit von LÄRMBELÄSTIGUNGEN - oder? Sich an etwas festzubeissen, was gesetzlichen Ansprüchen nicht gerecht wird, halte ich für verbohrt. Es ist richtig, dass jeder Bürger ein Recht auf Lärmschutz hat. Aber auch hier ist eigenes MITDENKEN erforderlich. Wer in der Nähe von Autobahnen baut, muss mit Konsequenzen rechnen. Diesem Fall fehlt einfach schon die Anspruchsgrundlage..

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