Politik | 21.01.2026

Lahnsteiner Grüne empfehlen Parken außerhalb des Jobcenters bei langen Beratungsterminen

Das Jobcenter hat daher keine Möglichkeit, vertragliche Änderungen in Bezug auf die Parkbedingungen vorzunehmen.Foto: Jutta Niel

Lahnstein. In Anbetracht der aktuellen Parksituation am Standort des Jobcenters Rhein-Lahn raten die Lahnsteiner Grünen dazu, bei längeren Beratungsterminen von über 60 Minuten außerhalb des Jobcenters zu parken.

Grund hierfür ist die hohe Strafe von 45 Euro, die bei Überschreitung der maximalen Parkdauer von einer Stunde fällig wird. Der Parkplatz beim Gebäude in der Goethestraße, in dem die Beratungstermine stattfinden, befindet sich im Privatbesitz des Eigentümers. Das Jobcenter Rhein-Lahn nutzt die Räumlichkeiten als eigenverantwortlicher Mieter und ist somit Vertragspartner des Vermieters.

Für Menschen mit Behinderung hat das Jobcenter einen speziellen Parkplatz angemietet, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Die Verantwortung für die allgemeinen Stellplätze liegt jedoch beim Vermieter, der die Flächen an ein spezialisiertes Unternehmen zur Parkraumbewirtschaftung übergeben hat. Eine rechtliche Überprüfung durch die Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH der Bundesagentur für Arbeit hat bestätigt, dass die Parkdauer von einer Stunde den rechtlichen Mindestanforderungen entspricht. Das Jobcenter hat daher keine Möglichkeit, vertragliche Änderungen in Bezug auf die Parkbedingungen vorzunehmen.

Das Jobcenter nimmt die Situation ernst und ist sich bewusst, dass die geltende Höchstparkdauer sowie die hohen Gebühren für viele Besucher eine erhebliche Belastung darstellen. Trotz wiederholter Bemühungen, den Dialog mit dem Vermieter zu suchen, konnten bislang keine praktikablen Lösungen wie eine Ausweitung der Parkzeit oder Anpassungen der Gebührenregelung erzielt werden. Die Lahnsteiner Grünen empfehlen daher zum Beratungstermin mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren oder außerhalb des Geländes einen Parkplatz zu suchen.

Pressemitteilung Grüne Lahnstein

Das Jobcenter hat daher keine Möglichkeit, vertragliche Änderungen in Bezug auf die Parkbedingungen vorzunehmen. Foto: Jutta Niel

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