Landrätin Cornelia Weigand gibt auf Anfrage der FDP Auskunft über die der Schließung zugrunde gelegten Kosten

Landrätin beantwortet Fragen zum Spenden-Verteilzentrum Ahrtal

Kreisverwaltung hat die Einstellung der Mittagsverpflegung nicht veranlasst – Rückbau des Spendenzeltes soll am 10. Oktober beginnen

Landrätin beantwortet Fragen zum Spenden-Verteilzentrum Ahrtal

Das Kreishaus in Ahrweiler. Foto: ROB

10.10.2022 - 09:08

Kreis Ahrweiler/Gelsdorf. Die von Landrätin Cornelia Weigand (parteilos) aufgrund eines Kreistagsbeschlusses angeordnete Schließung des Spendenverteilzentrums Ahrtal in Gelsdorf beschäftigte den Kreistag auch in seiner jüngsten Sitzung. David Jacobs (FDP) hatte nämlich in einer Anfrage genauere Auskünfte über die Kosten erbeten, die von der Kreisverwaltung als Grund für die Schließung zugrunde gelegt worden waren.

Heizkosten: Weigand machte klar, dass spätestens ab Herbst eine Beheizung des Zeltes erforderlich sei, um Feuchtigkeitsschäden an den gelagerten Sachgütern zu verhindern, da im Bereich des Rolltors bei Regenfällen Wasser über den geteerten Untergrund in das Zelt eindringe. Deshalb seien die Heizkosten exemplarisch für einen Betriebsmonat aufgeführt worden.

Helferverpflegung: Die Helferverpflegung sei nicht von der Kreisverwaltung Ahrweiler eingestellt worden, so Weigand. Nach Rücksprache mit einer Mitarbeiterin des Verteilzentrums Ahrtal sollte die Anzahl der warmen Mahlzeiten der Mittagsverpflegung Anfang 2022 auf Grund geringer Helferzahlen im Verteilzentrum reduziert werden. Dies habe der Caterer jedoch mit dem Hinweis auf Unwirtschaftlichkeit abgelehnt und Ende April einer Mitarbeiterin des Verteilzentrums mitgeteilt, dass die Mittagsverpflegung nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Ahrweiler zum 30. April ende. Dies sei entgegen der Aussage des Caterers jedoch nicht von der Kreisverwaltung Ahrweiler veranlasst worden und dort auch erst im Juni bekannt geworden.

Seecontainer: Bei einer Spendenaktion am Nürburgring sei eine Vielzahl von Sachspenden gesammelt, vorsortiert und in eigens angemieteten Seecontainern gelagert worden. Diese wurden anschließend zum Verteilzentrum Ahrtal transportiert, um die Spendenmittel dort zu verteilen. Daher seien die Kosten für die Bereitstellung von Lagerkapazitäten für Sachspenden am Standort Gelsdorf dem Verteilzentrum Ahrtal zuzurechnen.

Weitere Kosten: Die Kosten für die Anmietung der Fläche auf dem Gelände der Firma Böttcher, die Mietkosten für den Sanitärcontainer und dessen Reinigung sowie die Kosten für die Anmietung der beiden Raumcontainer seien vollumfänglich dem Verteilzentrum Ahrtal zugerechnet worden, da keine anteiligen Mietkosten für die Mitbenutzung der Halle der Handwerkskammer Koblenz veranschlagt worden seien. Diese beliefen sich auf 40.460 Euro monatlich. Die Fläche sei zeitweise bis zur Hälfte in Anspruch genommen worden.

Handwerkskammer-Halle: Das Verteilzentrum Ahrtal habe über die vorhandene Halle hinaus Lager- und Dispositionsflächen benötigt, weshalb der Kreisvorstand im November 2021 in einer Eilentscheidung die Erweiterung des Verteilzentrums Ahrtal um eine Halle von rund 2000 Quadratmetern Fläche beschlossen habe. Die Umsetzung sei letztlich daran gescheitert, dass keine ausreichenden Flächen am Standort zu finden gewesen sei. Durch das Spendenverteilzentrum Ahrtal sei daher dauerhaft mindestens ein Viertel der Fläche der benachbarten Halle der Handwerkskammer genutzt worden. Daher habe man die anteiligen Kosten für die Hallenmiete im Rahmen der Spitzabrechnung dem Verteilzentrum Ahrtal zugerechnet.

Abfallgebühren: Zwar habe der Abfallwirtschaftsbetrieb in einem Jahresbescheid die Entsorgungskosten für das gesamte laufende Kalenderjahr eingefordert, anschließend die Monate ohne Leistungsbezug ab September jedoch wieder gutgeschrieben. Laut Handwerkskammer Koblenz sei durch den Betrieb dessen Logistikzentrums kaum gebührenpflichtiger Abfall entstanden, weshalb die Kosten für die Abfallentsorgung voll dem Verteilzentrum Ahrtal zuzurechnen seien.

Rückbau: Der Kreistag habe einstimmig beschlossen, die Spendenannahme zum 31. Mai 2022 zu beenden und bis 31. Juli die verbleibenden Spendenmittel zu verausgaben oder zu entsorgen. Anschließend soll die Zeltanlage zurückgebaut werden, während die Mindestvertragslaufzeit für die Halle des Verteilzentrums Ahrtal zum 31. August endete. Zumal eine fristgerechte Räumung bis zum 31. Juli im Kreistag angezweifelt worden sei und die Kreisverwaltung in diesem Fall die Räumungsarbeiten hätte in Auftrag geben müssen. Die Spendenhalle des Verteilzentrums Ahrtal sei letztlich am 5. September an den Zeltbetreiber übergeben worden, der Rückbau beginne am 10. Oktober.

JOST

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