Innenminister versteckt sich hinter gesetzlichen Regelungen
Lassen Bund und Land die Kommunen im Stich?
Rheinbach.Die Pflicht zur Berücksichtigung der Flüchtlingskosten ohne entsprechende Erstattung würde in den Kommunen zu einer nicht verkraftbaren Belastung der Ausgabenseite der Haushalte führen und damit das Haushaltsdefizit in die Höhe treiben. Die Folgen wären teils drastische Anhebung der Gemeindesteuern sowohl zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben für die Haushaltssicherung als auch zur Vermeidung eines Abrutschens in ein Haushaltssicherungskonzept. Deshalb haben sich die kommunalen Spitzenverbände mit der Bitte an den Innenminister gewandt, dass die Kosten und Erträge in Zusammenhang mit der Flüchtlingsfrage bei der Berechnung des Haushaltsausgleichs ausgeklammert werden. Die Antwort des Ministers ist ernüchternd: „In Bezug auf Ihre Bitte, die Flüchtlingskosten kommunalhaushaltsrechtlich ´vor die Kammer´ zu ziehen und bei der Betrachtung des Haushaltsausgleich außer Betracht zu lassen, kann ich Ihnen allerdings kein positives Signal geben, der Haushaltsausgleich ist gesetzlich geregelt und das Gesetz lässt keinen Spielraum dafür, einzelne Aufwandsgruppen außer Betracht zu lassen. Die Kommunalaufsichtsbehörden sind sich aber der bestehenden Schwierigkeiten bewusst und werden im Rahmen des gesetzlich Möglichen sensibel mit dieser Fragestellung umgehen.“ Außergewöhnliche Ereignisse erfordern der besonderen Situation angepasste Maßnahmen. Die Flüchtlingskrise stellt vor allem in einer bis dahin unbekannten Dimension ein solches Ereignis dar. Dabei ist die menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen nach unserem Verständnis Pflicht unserer Gesellschaft und neben der Herkulesaufgabe einer Integration nur ein Teil der zu lösenden Gesamtproblematik. Die hierfür zunächst in den Kommunen insgesamt aufzuwendenden Kosten sind immens und treffen diese in einer mehr als nur angespannten Haushaltslage. Annähernd alle Kommunen in NRW sind nicht mehr in der Lage, ihre Ausgaben durch Einnahmen zu decken. Nachdem alle Einsparpotenziale - soweit sie sinnvoll und verträglich sind - ausgeschöpft wurden, bleiben als letzter Ausweg nur Steuererhöhungen. Das in Rheinbach von den Koalitionspartnern CDU und FDP mit der Verwaltung erarbeitete Sanierungskonzept, das für 2021 einen wieder ausgeglichen Haushalt vorsah, ist inzwischen durch die zusätzlichen Belastungen kaum noch umsetzbar. Diese Haltung, die in der prekären Haushaltslage der Kommunen dringend einer Anpassung bedarf, wird weder den Kommunen gerecht noch fördert sie die Motivation der Bürgerinnen und Bürger, die sich bisher mit großem Engagement in der Flüchtlingskrise einbringen. Erschwerend kommt hinzu, dass nach den in Aussicht gestellten beschleunigten Asylverfahren in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes anerkannte Asylbewerber direkt auf die Kommunen verteilt werden. Damit werden sie Leistungsempfänger nach den Sozialhilfegesetzten. Die Kosten hierfür tragen dann ausschließlich die Städte und Gemeinden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass sehr vielen Kommunen nichts anderes übrig bleibt, als allein aufgrund der Flüchtlingskosten vor allem die Grundsteuern zu erhöhen. Für eine zu gelingende Integration der Flüchtlinge und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung ist dies wenig dienlich.
Förderungen an die Landesregierung
CDU- und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Rheinbach fordern deshalb die Landesregierung auf: 1. all jene Flüchtlinge nicht weiter auf die Kommunen zu verteilen, die erkennbar keine Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt haben; 2. für eine gerechte und gesetzestreue Verteilung von Flüchtlingen zu sorgen, die keine Kommune unverhältnismäßig stark belastet; 3. sich für eine Wohnsitzauflage auch für anerkannte Asylbewerber, die Sozialleistungen beziehen, einzusetzen, damit eine bundes- und landesweite Verteilung erfolgen kann. Dies ist notwendig, um einerseits die finanziellen Belastungen besser zu verteilen und vor allem, um die Integrationsmöglichkeiten vor Ort nicht zu überfordern; 4. dafür zu sorgen, dass die Kommunen nicht weiter allein auf ihren Flüchtlingskosten sitzen bleiben und das derzeitige System der Flüchtlingskostenerstattung jetzt korrigiert wird; 5. den Kommunen künftig alle notwendigen kommunalen Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen über eine nachgelagerte Spitzabrechnung sowie eine Vorausleistung zu erstatten – wie es in Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland bereits heute der Fall ist; 6. die Pauschalerstattung des Landes über das Flüchtlingsaufnahmegesetz künftig als Vorausleistung aufgrund möglichst aktueller Zahlen auszugestalten. Eine Pauschalerstattung auf Basis eines Prognosewerts aus dem Herbst vergangenen Jahres berücksichtigt nicht die tatsächliche Belastung der kommunalen Haushalte bei den aktuellen Flüchtlingszahlen; 7. die außergewöhnlichen Krankheitskosten bereits ab einem Schwellenwert von 10.000 Euro pro Flüchtling pro Jahr und nicht erst ab der Grenze von 35.000 Euro zu übernehmen.
Presseinformation der Fraktionen CDU und FDP im Rat der
Stadt Rheinbach
