Mendiger Stadtrat lehnt Ausnahmegenehmigung einstimmig ab
Lindenbaum darf nicht gefällt werden
Mendig. Ein zentraler Punkt der jüngsten Sitzung des Mendiger Stadtrates war die Beratung einer Ausnahme vom Fällverbot, dass im § 4 Abs. 1 der Baumschutzsatzung der Stadt Mendig festgeschrieben ist. Dabei drehte es sich um eine rund 250 Jahre alte Linde in der Fallerstraße im oberen Stadtteil, deren beantragte Fällung der Stadtrat bei einer Enthaltung einstimmig ablehnte.
Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel stellte zunächst den chronologischen Ablauf dar, der das Thema auf die Tagesordnung brachte: Mit Schreiben vom 31. Oktober 2023 wurde der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig aufgrund der städtischen Baumschutzsatzung ein Antrag auf Fällung des Lindenbaums auf dem Grundstück Fallerstraße 10a in Mendig (Gemarkung Obermendig, Flur 11, Flurstück Nr. 346/3) vorgelegt. Der Grundstückseigentümer beantragte – aufgrund der Vorgaben der städtischen Baumschutzsatzung – die Zulassung der Fällung des Lindenbaums, um eine „stark einsturzgefährdete“ Stützmauer beseitigen zu können. Mit dem Antrag wurde eine Vielzahl von Gutachten, Anordnungen und Anträgen ausgelöst.
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat am 8. Dezember 2023 auf Basis eines vom Antragsstellers vorgelegten Standsicherheitsnachweises – aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – eine bauaufsichtliche Anordnung mit sofortiger Vollziehung erlassen, wonach die Fallerstraße in Höhe des Anwesens 10a zur Gefahrenabwehr gesperrt werden musste. Nachdem die VG-Verwaltung dem Antragsteller mit Schreiben vom 18. Dezember 2023 mitgeteilt hat, dass die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichten, um eine Ausnahme vom Fällverbot gemäß der Baumschutzsatzung zulassen zu können und daher eine Ablehnung des Antrags beabsichtigt sei, legte dieser eine weitere Fachunternehmerbescheinigung eines Baumschutzsachverständigen vor, wonach die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet sei, wenn die Stützwand entfernt werde.
Mit Bescheid vom 25. Januar 2024 gab die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz dem Eigentümer des Grundstücks Fallerstraße 10a auf, die Stützmauer zurückzubauen und das dahinter befindliche Erdreich fachgerecht abzuböschen. Grundlage war ein weiteres statisches Gutachten, dieses Mal von einem Prüfsachverständigen für Standsicherheit. Durch die angeordnete Abböschung würde aber wahrscheinlich der Wurzelbereich der geschützten Linde abgegraben. Dies würde die Schutzzwecke der Baumschutzsatzung unterlaufen.
In einer Sitzung des Ältestenrats der Stadt (Stadtbürgermeister, Beigeordnete, Fraktionsvorsitzende) am 12. März 2024 wurde hinsichtlich des Antrags auf Baumfällung einstimmig entschieden, eine GeoRadar-Messung/Wurzeldetektion sowie eine Schalltomograph-Untersuchung eines unabhängigen Sachverständigenbüros zu beauftragen, um detailliert beurteilen zu können, ob der Lindenbaum bei der Durchführung der bauaufsichtlich angeordneten Maßnahmen (hier: Beseitigung der Schwergewichtsmauer sowie fachgerechte Abböschung des dahinter liegenden Erdreichs) weiterhin dauerhaft standsicher ist. Die GeoRadar-Messung wurde am 14. März 2024 durchgeführt. Das Ergebnis der Messung wurde am Dienstag, 19. März 2024, übermittelt und am Abend vom Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel dem Rat sowie den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen. Im Anschluss wurde nach einer Fraktionspause über die mögliche Ausnahme von der Baumschutzsatzung abgestimmt. Diese beantragte Ausnahme vom Verbot des § 4 Abs. 1 der Baumschutzsatzung der Stadt Mendig wurde einstimmig – bei einer Enthaltung – abgelehnt.
Pressemitteilung
Verbandsgemeinde Mendig