Kreis Cochem-Zell: Bescheinigungen für Corona-Genesene werden verschickt

Manche Einschränkungen gelten nicht mehr

Kreis Cochem-Zell. Alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Cochem-Zell, die bislang per PCR-Test positiv auf Corona getestet wurden und die Erkrankung überstanden haben (also „genesen“ sind) erhalten per Post zeitnah und unaufgefordert eine Bescheinigung über die überstandene Corona-Erkrankung. Wer bis zum 20. Mai keine Bescheinigung erhalten haben, sollte eine E-Mail an: gesundheitsamt@cochem-zell.de senden. Hintergrund: Nach den gesetzlichen Regelungen gelten Ausnahmen und Erleichterungen für vollständig geimpfte Personen und für von der COVID-19-Erkrankung genesene Menschen. Bestimmte Einschränkungen, die das Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Pandemie vorsieht, gelten für diese nicht mehr. Als genesen gelten solche, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Die Befreiungen gelten auch für Personen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt und bereits einmal gegen Corona geimpft sind. In diesem Fall kann als Nachweis das versendete Schreiben der Kreisverwaltung (Datum der Infektion ist aufgeführt) in Kombination mit dem Impfnachweis genutzt werden.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Cochem-Zell