MdB Rudolph
Mehr finanzielle Anerkennung für ehrenamtlich Engagierte
Region. Mit dem „Zukunftspaket Ehrenamt“ will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement spürbar verbessern und bürokratische Hürden abbauen. Am Mittwoch hat das Bundeskabinett nun den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen und damit erste Maßnahmen des im Koalitionsvertrag vereinbarten Pakets auf den Weg gebracht. Eine gute Nachricht – auch für Vereine und ehrenamtlich Engagierte an Rhein, Mosel und Lahn, findet der Koblenzer SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Thorsten Rudolph.
„Ob im Sportverein, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in sozialen Initiativen oder in der Nachbarschaftshilfe: Das Ehrenamt verdient nicht nur Wertschätzung, sondern auch konkrete Unterstützung“, erklärt Rudolph und ergänzt: „Mit dem Zukunftspakt Ehrenamt schaffen wir Verbesserungen, von denen auch die Engagierten und Vereine in der Region rund um Koblenz profitieren.“
Zu den im Steueränderungsgesetz 2025 beschlossenen Maßnahmen gehörten die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige wird vereinheitlicht und ebenfalls auf 3.300 Euro angehoben. Die Änderungen sollen jeweils zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Zusätzlich profitieren gemeinnützige Vereine von höheren steuerlichen Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten, was ihre Arbeit deutlich erleichtert: Die Einnahmen-Grenze, ab der gemeinnützige Organisationen ihre Mittel möglichst bald verwenden müssen, wird von derzeit 45.000 auf 100.000 Euro pro Jahr ausgeweitet. Die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine soll von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr steigen. Schließlich soll – damit zusammen-hängend – die Einnahmen-Grenze, ab der Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften eine Aufteilung ihrer Aktivitäten in verschiedene Sphären vornehmen müssen, ebenfalls von aktuell 45.000 auf 50.000 Euro steigen.
„Die Maßnahmen aus dem Steueränderungsgesetz sind aber nur der Anfang“, so Thorsten Rudolph. „Im Rahmen des Zukunftspakts Ehrenamt sind weitere Schritte zur Entlastung und Förderung des Engagements geplant.“ Dazu gehört insbesondere der gezielte Abbau bürokratischer Belastungen, unter anderem durch Vereinfachungen des Vereins- und Datenschutzrechts, die viele Initiativen und Vereine im Alltag ausbremsen. Ein weiterer zentraler Baustein ist der Ausbau der wichtigen Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt.
Der Beschluss des Bundeskabinetts kommt passend zum Start der „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ (noch bis 21. September). Die Aktionswoche des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement will die Vielfalt und Bedeutung des Ehrenamts und bürgerschaftlichen Engagements sichtbar machen.
Pressemitteilung Dr. Thorsten Rudolph, MdB
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