Sitzung des Stadtrats Mendig
Mendiger Stadtrat vergab Auftrag für den Ausbau des Teilstücks Thürer Straße
Einwohnerfragestunde: Hans Peter Ammel beantwortete viele Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger
Mendig. Die Stadt Mendig beabsichtigt, im Vorgriff auf die Umgestaltung des Knotenpunktes „Hochkreuz“ die schadhafte Fahrbahn der Thürer Straße zwischen der Kreuzung Fraukircher Weg und Einmündung Edith-Falk Straße zu erneuern. Da die Thürer Straße vom LBM Cochem-Koblenz als wichtige innerörtliche Straße anerkannt ist, wird die Baumaßnahme mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Bei einer Überprüfung wurde festgestellt, dass der Straßenaufbau zu gering ist und deshalb ein Vollausbau der Fahrbahn erforderlich ist. Außerdem soll entlang der Straße ein Gehweg errichtet werden. In seiner öffentlichen Sitzung beschloss der Mendiger Stadtrat nun, den Auftrag für die vorgenannten Arbeiten an die Firma Mohrs aus Andernach zum Preis von 113.216,84 Euro (brutto) zu vergeben. Da im Haushalt lediglich 110.000 Euro eingestellt sind, beschloss der Rat - ebenfalls einstimmig - die überplanmäßige Ausgabe von 3.216,84 Euro. Im Rahmen seiner allgemeinen Mitteilungen wies Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel auf diverse Veranstaltungen hin: 9. November - Erinnerung an die Reichspogromnacht, 10. November – Martinsabend, 19. November – Volkstrauertag und 21. November – Verlegung weiterer 16 Stolpersteine durch einen Kölner Künstler im Bereich Thürer Straße/Hospitalstraße.
Zum Beginn der Einwohnerfragestunde wies der Stadtbürgermeister auf die rechtlichen Regularien hin. Darin heißt es unter anderem , dass die Einwohnerfragestunde die Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten soll, allerdings eine Überschreitung bis zu 15 Minuten möglich sei. Sodann las Hans peter Ammel - nach vorheriger Absprache mit den anwesenden Fragestellern - die schriftlich eingereichten Fragen vor. Beim ersten Thema: „Martinsheim/Eichenweg“ bat er die Ratsmitglieder Stephan Retterath und Armin Retterath, wegen „Sonderinteressen“ vom Ratstisch abzurücken.
Die erste Frage von Karl Gunkel lautete: „In der Beschlussvorlage für die Abstimmung des Stadtrats über das Baugebiet Martinsheim steht: ‚Die Planung dient somit der Nachverdichtung‘. Können Sie erläutern, wie es zu dieser falschen Information gekommen ist?“ Die Begründung der Frage lautete: „Das Baurecht kennt den Begriff „Nachverdichtung“ nur für Maßnahmen im Innenbereich einer Gemeinde.“ Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel machte zunächst deutlich, dass hier verschiedene Begrifflichkeiten verwechselt würden.
„Keine Bedenken hervorgebracht“
„Das beschleunigte Verfahren gilt für Bebauungspläne der Innenentwicklung. Der Begriff Innenentwicklung ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff Innenbereich. Auch so genannte Arrondierungen im Außenbereich sind als Innenentwicklung denkbar. So wurde zum Beispiel das Baugebiet an der Geschwister-Möhlig-Straße im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Gegen die Wahl des Verfahrens wurden von keiner Seite Bedenken vorgebracht. Die Voraussetzungen des betreffenden Gebietes entsprechen denen in der Verlängerung Eichenweg. Bebauung Ernteweg auf der einen Seite, Eichenweg/Sonnenhang auf der anderen Seite. Der Paragraph 13 a BauGB wurde bislang immer großzügig ausgelegt. Auch die Kommunalaufsicht hat sich vor geraumer Zeit mit dieser Frage des Verfahrens beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine rechtlichen Bedenken gegen die Wahl des Verfahrens bestehen. Die Entscheidung, welches Verfahren gewählt wird , liegt beim Planungsträger. Sollten sich im Verfahren Anhaltspunkte ergeben, die einen Wechsel des Verfahrens erforderlich machen, so ist dies jederzeit durch Beschluss des Stadtrats möglich. Die Verfahren ‚Martinsheim/Ernteweg‘ und ‚Verlängerung Eichenweg‘ befinden sich derzeit erst am Anfang. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durchgeführt. Es sind zahlreiche Stellungnahmen und Einwände eingegangen, die nun auszuwerten sind. Danach wird aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse eine Planung des jeweiligen Gebietes erarbeitet, die dann wiederum dem Planungsträger zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird.“
Jennifer Müller stellte folgende Frage: „Welche Gründe haben die Stadt bewogen, für die beiden Baugebiete Martinsheim und Erweiterung Eichenweg im vereinfachten Verfahren aufzustellen? Gibt es stichhaltige Gründe, warum man hier nicht das normale Verfahren gewählt hat?“ Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel antwortete wie folgt: „Das beschleunigte Verfahren ist ein schnellerer Weg der Bauleitplanung, der Kosten spart. Falls jedoch im laufenden Verfahren schwerwiegende Punkte auftreten, die einen Wechsel des Verfahrens erforderlich machen, so kann dies jederzeit durch Beschluss erfolgen. Die Entscheidung, welches Verfahren gewählt wird, trifft der Planungsträger. Die Vorgehensweise im beschleunigten Verfahren wurde im vorliegenden Fall auch zwischenzeitlich von der Kommunalaufsicht bestätigt.
Thomas Kedak, der nicht anwesend war, hatte folgende Fragen schriftlich eingereicht: „ Ich möchte gerne wissen, ob es das Baugebiet am Martinsheim jetzt noch gibt oder nicht. Wenn ja, wann? Stehst Du hinter der Mehrzahl der Bürger, die Dich als Vertreter gewählt haben und das Gebiet nicht wollen? Hat sich jemand überlegt, dass die bereits an den Zuwegen zum geplanten Baugebiet gebauten Häuser im Preis jetzt fallen und weniger Wert sind und dies eine Klageflut nach sich ziehen kann (Sammelklage gegen die Stadt, die ohne Not das Baugebiet genehmigt). Gibt es nicht ein unproblematischeres Gebiet, wo das Bauvorhaben durchgeführt werden kann?“
Hans Peter Ammel antwortete: „Das Baugebiet Martinsheim ist nach wie vor aktuell. Als Stadtbürgermeister muss ich mich mit unterschiedlichsten Meinungen auseinandersetzen. Dass bestehende Baugebiete erweitert werden, ist nicht unüblich. Hier ist seitens der Stadt Mendig kein Klagegrund ersichtlich. Wenn die Nachfrage an Grundstücken steigt, steigt auch die Nachfrage an bestehenden Immobilien und somit auch deren Wert. Aus verschiedenen Gründen (unter anderem geologische Gegebenheiten sowie Vorrangflächen für den Abbau von Bodenschätzen) gibt es derzeit keine weiteren Gebiete.“
Ratsmitglied Leo Heinen beklagte sich über den geringen Informationsgehalt von Sitzungsvorlagen. Außerdem gab er bekannt, dass Armin Retterath bei dem seinerzeit gefassten Beschluss trotz Sonderinteressen abgestimmt habe. Der Stadtbürgermeister erwiderte darauf: „Da dies nicht innerhalb von drei Monaten beanstandet wurde, ist der Fehler ‚geheilt‘ und der Beschluss wirksam.“
Weiter ging es mit den Fragen von Hans-Peter Siebenbach: „Die Landesregierung hat das Pilotprojekt ‚Digitale Dörfer‘ mit diversen Gemeinden im Westerwald sowie der Pfalz erfolgreich durchgeführt. Inwieweit hat sich die Stadt Mendig mit dem Thema Digitalisierung beschäftigt, um die Abwärtsspirale von Vergreisung, Leerstand von Häusern sowie Rückzug von Einzelhandel, medizinischer Versorgung oder Schulen zu stoppen? Wann stehen die Unterlagen der öffentlichen Sitzungen zum Download auf der Webseite der Stadt Mendig?“
Streitpunkt Sitzungsunterlagen
Die Antwort von Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel: „Vor fünf Jahren wurden die Hauptleitungen in der Stadt Mendig durch Glasfaserkabel ersetzt. Bei Straßenerneuerungen werden ebenfalls Glasfaserkabel verlegt sowie Leer-Rohre für die Zukunft eingebaut. Von einer allgemeinen Abwärtsspirale in Mendig kann keine Rede sein, da die Kindergärten voll belegt sind.“ Ratsmitglied Joachim Plitzko ergänzte hierzu, dass von den Verteilerkästen bis zu den Hausanschlüssen noch Kupferkabel liegen. Die 50 Mbit seien lediglich über den Provider Vodaphone erhältlich. Hans Peter Ammel fuhr fort: „Die Sitzungsunterlagen werden in Kürze auf der Homepage der VG und der Stadt Mendig zum Download bereitstehen.“ Ratsmitglied Stephan Retterath bemerkte hierzu: „Die Qualität der Informationen, die den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, ist eine Lachnummer.“ Hierauf antwortete Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel: „Die Vorgehensweise über die Mitteilung von Informationen an die Ratsmitglieder ist mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.“ Ratsmitglied Ernst Einig teilte mit, dass die Ratsmitglieder den Bürgern für Fragen zur Verfügung stünden und Ratsmitglied Hermann Kleber ergänzte, dass viele Informationen den schutzwürdigen Interessen unterlägen.
Helga Schmitt hatte folgende Fragen schriftlich eingereicht: „Es ist bei den Stadtplanern bekannt, dass Baugebiete am Stadtrand die Innenstadtverödung beschleunigen. In Obermendig ist diese Entwicklung deutlich sichtbar. Welche Maßnahmen zur Gegensteuerung unternimmt die Stadt Mendig? Gibt es eine Strategie zur Belebung der Innenstadt? Wie wird das noch vorhandene Gewerbe unterstützt?“
Hans Peter Ammel antwortete wie folgt: „Wenn die Stadt Mendig keine Bauplätze zur Verfügung stellt, wandern junge, bauwillige Familien ab. Für Obermendig stehen Fördermittel aus der Dorferneuerung und für Niedermendig aus der Innenstadtentwicklung zur Verfügung. Die Infrastruktur innerhalb der Stadt Mendig wird stetig ausgebaut.“ Hierzu wandte Ratsmitglied Stephan Retterath ein, dass die Hauseigentümer, die eine Förderung benötigten, erst gar nicht in den Genuss kämen, weil sie nicht über Eigenmittel verfügten. Dazu sagte Hans Peter Ammel, dass die Fördermittel lediglich als Zuschuss anzusehen seien. Ein Eigenanteil werde zwingend verlangt. Sodann antwortete er auf die zweite Frage von Helga Schmitt: „Bei der VG Mendig steht den Industrie- und Gewerbetreibenden eine Wirtschaftsförderin für alle Anliegen zur Verfügung.“
Wer zählt die Hunde?
Zum Abschluss der Einwohnerfragestunde fasste der Stadtbürgermeister die Fragen von Klaus Geisen wie folgt zusammen: „Zum Friedhof Obermendig: Ich bitte um Mitteilung, welche Gesamtkosten für die Entfernung der vorhandenen Hecken, die Tiefbauarbeiten, die Einfassung von Randsteinen, die Einzäunung sowie Kosten für die Eigenleistung von städtischen Arbeitern sowie die Anpflanzung entstanden sind. Mit welchen Kosten ist für die zukünftige Pflege des Bestattungsfeldes zu rechnen? Wurde diese Anlage in den städtischen Gremien beraten und beschlossen? Warum wurde das Urnenfeld nicht innerhalb des bestehenden Friedhofes eingerichtet? Welche Gebühren sind an die Stadt für das Halten von Hunden zu entrichten? Von den Bürgern werden vermehrt gleich mehrere Hunde gehalten. Wie überprüft die Verwaltung, ob alle Hunde, also auch Zweit- und Dritthunde angemeldet sind?“
Zur ersten Frage sagte der Stadtbürgermeister: „Im Innenbereich war die Einrichtung eines Urnenfeldes wegen vorhandener Gräber und mangelndem Platz für die Anpflanzung von Bäumen nicht möglich. Folgende Kosten sind entstanden: Tiefbauarbeiten: 1.000 Euro, Einzäunung: 9.900 Euro, Eigenleistung der städtischen Arbeiter: 1.350 Euro, Bäume: 2.953,20 Euro. Die Kosten gehen in die Kalkulation der Friedhofsgebühren ein. Folgende Gremien waren in das Verfahren involviert. 12. Oktober 2015 - Abstimmung mit Kreisverwaltung MYK, 27. Oktober 2015 - Stadtratssitzung, 30. November 2015 - Friedhofsausschuss und am 8. April 2016 erfolgte der Satzungsbeschluss im Stadtrat.“ Zur Causa Hund erläuterte Hans Peter Ammel: „Für den ersten Hund sind 48 Euro, für einen zweiten Hund 72 Euro und für jeden weiteren Hund 90 Euro von den Haltern zu entrichten. Wenn es zu unrechtmäßigen Zwischenfällen kommt, wird die Stadt von aufmerksamen Nachbarn informiert. Kontrollen durch die Verwaltung sind nur eingeschränkt möglich.“
Nach seiner ausführlichen Beantwortung aller Fragen schloss Stadtbürgermeister Hans Peter Ammel die etwa 60 Minuten währende Einwohnerfragestunde sowie die öffentliche Sitzung, der sich eine nichtöffentliche anschloss. FRE
