Thema Ultranet: Ortsgemeinde Brohl-Lützing nimmt Stellung bei der Bundesnetzagentur
Menschen und Tiere schützen
Bürgermeister Dr. Frank Gondert fordert größtmögliche Transparenz und spricht sich für eine Erdverkabelung aus
Brohl-Lützing. Die geplante Trasse zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung Ultranet (Vorhaben 2, Abschnitt E zwischen Rommerskirchen und Weißenthurm) veranlasst die Ortsgemeinde Brohl-Lützing zu einer Eingabe bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Bereits im Vorfeld hatte Ortsbürgermeister Dr. Frank Gondert für die Ortsgemeinde eine Fristverlängerung für die Eingabe bis zum 16. Mai 2020 erwirkt.
„Eine von der Ortsgemeinde für den 27. März 2020 vorgesehene Bürgerversammlung unter Teilnahme sowohl des Netzbetreibers Amprion, eines Vertreters der Wissenschaft als auch einer kritischen Gruppierung zu der geplanten Höchstspannungs-Gleichstromleitung musste aufgrund der Beschränkungen der Corona-Bekämpfung abgesagt werden. Die Frist für die Bürgerbeteiligung lief bis 16. April 2020. Die BNetzA hat es abgelehnt, diese Frist zu verlängern. Dies steht nach meiner Meinung - auch mit Blick auch auf die 20 vollen Aktenordner starken Unterlagen und die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie - im Widerspruch zur Aufforderung an die Bürger, sich am laufenden Verfahren zu beteiligen. Von Seiten der Ortsgemeinde hätten wir uns zu diesem wichtigen Thema eine größtmögliche Beteiligung und Diskussion der Bürgerinnen und Bürger gewünscht. Die Ortsgemeinde verfolgt den Ansatz der Transparenz“, erläutert Dr. Gondert.
Dr. Gondert hat für die Ortsgemeinde Brohl-Lützing gemeinsam mit der Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet, die nachfolgend abgedruckt wird. Diese Stellungnahme wird der BNetzA in den nächsten Wochen zugehen. Den Bürgerinnen und Bürgern soll jedoch vorab die Möglichkeit gegeben werden, auch die Stellungnahme einzusehen und Anmerkungen oder Ergänzungen vorzubringen. Diese können noch in der nächsten Bürgermeister- und Beigeordnetenbesprechung Berücksichtigung finden. „Im Rahmen dieses Bauvorhabens fordere ich absolute Transparenz. Der Vorhabenträger soll einen Nachweis zur Verträglichkeit hinsichtlich der Entstehung von möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit durch das Vorhaben erbringen. Es dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf Menschen und Tiere von der Hybridleitung ausgehen. Die Ortsgemeinde Brohl-Lützing fordert im wohnraumnahen Bereich eine Erdverkabelung“, fasst Gondert zusammen. „Wir sind nicht gegen die Energiewende und erkennen die Notwendigkeit von neuen Leitungen hierzu an, fordern aber Transparenz und dass möglichst schonende Eingriffe in die Belange von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen gewählt werden.“
Über das Projekt – Ultranet
Für die geplante Gleichstromverbindung Ultranet will Amprion, auch im Bereich Brohl-Lützing, bestehende Strommasten nutzen. Zur Genehmigung durchläuft das Projekt derzeit die Bundesfachplanung. Dieses erste Verfahren entscheidet über den Trassenkorridor. Die Gleichstromverbindung Ultranet zwischen den Netzverknüpfungspunkten Osterath und Philippsburg bildet den rund 340 Kilometer langen südlichen Teil des Korridors zwischen Emden und Philippsburg. Die Verbindung ist als Vorhaben 1 und 2 im Bundesfachplan gesetzlich festgeschrieben. Sie zählt zu den drei Hauptschlagadern der Energiewende. Nach Fertigstellung wird die Gleichstromverbindung eine große Menge der elektrischen Energie aus dem windreichen Norden in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands transportieren. Während der südliche Teil, das „Ultranet“, auf bestehenden Freileitungsmasten realisiert werden soll, so auch im Gebiet Niederlützingen, ist der Abschnitt A-Nord eine Neubaustrecke (Quelle: Amprion). Im Bereich Niederlützingen sollen nach den Planungen von Amprion sowohl die bestehenden Wechselstromleitungen als auch die neue Gleichstromleitung auf den gleichen Masten angebracht werden.
Interessierte können sich auf der Internetseite des Netzbetreibers Amprion, der Internetseite der Bundesnetzagentur, unter www.netzausbau.de/beteiligung2-e und www.ultranet-einspruch.de informieren.
Anders als etwa in Bayern ist eine Erdverkabelung in dem Brohl-Lützing betreffenden Bereich im nördlichen Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen.
Stellungnahme der Ortsgemeinde Brohl-Lützing
1. Der Vorhabenträger soll einen Nachweis zur Verträglichkeit hinsichtlich der Entstehung von möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit durch das Vorhaben erbringen. Es dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf Menschen und Tiere von der Hybridleitung (Gleich- und Drehstromkreis) ausgehen.
Selbst nach Aussage der Betreiberfirma Amprion verbleiben voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen mit erhöhter Bedeutung (Konfliktschwerpunkte) nach der trassenbezogenen Auswertung bei der potenziellen Trassenachse:
85 nicht umgehbare Konfliktschwerpunkte, welche alle aus Flächen der baulichen Nutzung (Schutzgut Mensch/TA Lärm) bestehen. Diese Konfliktschwerpunkte sind bedingt durch eine mittelbare Beeinflussung durch betriebsbedingte Geräuschimmissionen (Coronaeffekt).
Diese Teilentladungen an den Leiterseilen führen zur Entstehung von geringen Mengen an Ozon und Stickoxiden, somit erfolgt auch eine Beeinflussung durch stoffliche Immissionen.
Dies trifft auch für die TK-Segmente 05-045-051, also für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Breisig und insbesondere den Bereich Niederlützingen, zu.
Durch den Raumanspruch der Masten und der Leiterseile erfolgt eine dauerhafte Beeinflussung durch die visuelle Wirkung.
Freileitungen erzeugen aufgrund der unter Spannung stehenden und Strom führenden Leiterseile betriebsbedingt elektrische und magnetische Felder.
Da das geplante Vorhaben weitestgehend unter Nutzung bestehender Drehstromfreileitungen umgesetzt werden soll, treten in diesem Fall in der Betriebsphase im Bereich der Leitung sowohl elektrische und magnetische Gleichfelder als auch entsprechende Wechselfelder auf. Die Wirkung tritt immer beim Betrieb einer Freileitung auf, unabhängig davon, ob eine neue Leitung gebaut oder eine bestehende Leitung genutzt wird.
Der Hinweis, dass Grenzwerte eingehalten werden, reicht daher nicht aus.
Das Fehlen von Beeinträchtigungen für Mensch und Natur ist konkret darzulegen.
2. Unabhängig davon, dass im Bundesbedarfsplan das Projekt nicht als Erdkabelvorrang mit der Kennzeichnung „E“ versehen ist, wird gefordert, dass im Bereich der Wohnbebauung eine Erdverkabelung vorgenommen wird. Dies ist auch bei anderen Projekten machbar. Der Bedarfsplan muss dahingehend geändert werden.
3. Wir erkennen bei einer Erdverkabelung nicht nur einen erheblichen Gewinn an Sicherheit für Mensch und Natur vor schädlichen Emissionen. Die Gemeinde hat durch die dauerhafte Festschreibung der bestehenden Leitungstrasse vielmehr auch mit Gleichstrom erhebliche Einbußen in der städtebaulichen Entwicklung. Eine Erweiterung des Siedlungsgebietes wird dauerhaft ausgeschlossen.
4. Bei der geplanten zusätzlichen Gleichstrominstallation handelt es sich um eine erhebliche Nutzungsänderung, die bislang nicht vorgesehen ist. Warum bei einer Installation auf bestehende Masten geringere Maßstäbe angesetzt werden als bei einem Neubau einer Gleichstromanlage, vermag pauschal nicht zu überzeugen und ist im Detail darzulegen.
5. Schließlich fordern wir nicht eine Erdverkabelung im gesamten Trassenverlauf, sondern lediglich in unmittelbarer Nähe zu der bestehenden Bebauung nahe Brohl-Lützing. Hierdurch können die schädlichen Einwirkungen auf die Menschen vor Ort minimiert werden. Neue städtebauliche Perspektiven könnten aufgezeigt werden.
Ortsgemeinde Brohl-Lützing
Dr. Frank Gondert,
Ortsbürgermeister
Die Überlandleitung verläuft oberirdisch nahe der beiden Orte Nieder- und Oberlützingen. Jetzt sollen die Leitungen zusätzlich für die geplanten Starkstromtrasse genutzt werden.Fotos: HE
