Politik | 01.03.2019

Mieterbund Mittelrhein: Mieten in Neuwied

Mieterbund sieht in neuem Mietspiegel Vor- und Nachteile

Erstellung erst einmal auf Eis gelegt

Dietrich G. Rühle (Mieterbund) und Carsten Boberg (GSG). Foto: Mieterbund Mittelrhein

Neuwied. Die vom Geschäftsführer der Gemeindlichen Siedlungsgesellschaft Neuwied (GSG), Carsten Boberg, angestoßenen Arbeiten zum Erstellen eines qualifizierten Mietspiegels in Neuwied sind erst einmal ausgesetzt. Boberg und die Neuwieder Vermietervertretung Haus und Grund bedauern das und würden die Arbeiten gerne weiterführen. Dazu wäre auch der Mieterbund Mittelrhein bereit, dessen Wirkungsbereich vom Siegerland bis zum Hunsrück und von der Eifel bis zum Westerwald reicht, aber nur dann, wenn die Stadt Neuwied dafür verantwortlich und federführend ist. Die Stadt Neuwied allerdings steht dem Projekt eher zurückhaltend entgegen. „Der Mieterbund kann keinem Mietspiegel zustimmen“, so Dietrich G. Rühle, 1. Vorsitzende des Mieterbunds Mittelrhein, „der auf Gutachten beruht, die ein Wohnungsunternehmen in Auftrag gegeben hat. Auftraggeber kann aus unserer Sicht nur die Stadt sein, die ausgewogen das Wohl aller im Auge haben muss.“ Das sei auch in Koblenz so gewesen, der bisher einzigen Stadt im Einzugsbereich seines Mietervereins mit einem qualifizierten Mietspiegel. In Neuwied dagegen gibt es zur Zeit nur einen einfachen Mietspiegel, der zudem bereits zehn Jahre alt und darum längst überholt ist. Während GSG sowie Haus und Grund nur Vorteile in der Existenz eines qualifizierten Mietspiegels sehen, sieht der Mieterbund Mittelrhein darin Vor- und Nachteile. „Vorteile sehen wir in einem qualifizierten Mietspiegel insoweit“, gibt Rühle die Sicht der Mieterseite wieder, „als mehr Rechtssicherheit entstünde und damit wohl Miethöhe-Prozesse und die damit verbundenen Risiken geringer würden.“ Auch dürfte der GSG darin zustimmen, dass mit einem verbindlichen Mietspiegel die Chance größer ist, dass Investoren in Neuwied Geld in Wohnraum anlegen. „Daran haben auch wir als Mieterorganisation Interesse, denn letztlich bestimmt das Angebot an Wohnungen die Höhe der Miete und nicht die Feststellung des vorhandenen Mietniveaus“, stellt der Mieterbundvorsitzende fest. Darum sperre man sich auch nicht gegen einen qualifizierten Mietspiegel und habe bisher daran auch mitgearbeitet. Aber es gebe auch Nachteile. Anders als die Stadt Neuwied sehe man zwar weniger die Gefahr, dass Wohnungen durch den Mietspiegel höher als bisher bewertet würden. Aber viele Vermieter würden erfahrungsgemäß die erleichterte Erhöhungsmöglichkeit nutzen, um bisher günstige Mieten nach oben zu korrigieren, so dass die Mieten im Gesamtdurchschnitt dann doch nach oben gehen dürften. „Demgegenüber fehlt es an einer vergleichbaren Verbesserung für die Mieter“, so Rühle. Diese wäre gegeben, wenn der qualifizierte Mietspiegel nicht nur nach unten, sondern auch nach oben verbindlich wäre. Das sei er aber nicht, denn wenn es für ihn günstiger sei, könne der Vermieter drei vergleichbare Wohnungen benennen und so gegebenenfalls auch Mieten über dem qualifizierten Mietspiegel verlangen. Schließlich plane das Bundesjustizministerium, die Berechnung der Mietspiegel gesetzlich zu ändern. „Es ist durchaus auch sinnvoll“, meint Rühle, „das erst einmal abzuwarten.“

Pressemitteilung

Deutscher Mieterbund, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.

Dietrich G. Rühle (Mieterbund) und Carsten Boberg (GSG). Foto: Mieterbund Mittelrhein

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