Politik | 27.03.2020, 14:47 Uhr

Maßnahmen gegen die schnelle Ausbreitung von SARS-CoV-2

Missachtung der aktuellen Einschränkungen wird teuer

Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro belegt

Rheinland-Pfalz. Innenminister Roger Lewentz hat bereits nach Inkrafttreten der weiteren Einschränkungen für den öffentlichen Publikumsverkehr ein konsequentes Einschreiten der Polizei bei Zuwiderhandlungen angekündigt. Die Landesregierung hat nun Auslegungshinweise für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz veröffentlicht.

Danach sind Verstöße gegen die dritte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro zu belegen. Eine Straftat kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn das Coronavirus durch die jeweilige Tat weiterverbreitet wurde oder gegen die Ansammlungsverbote verstoßen wurde.

„Die Hinweise geben Ordnungsämtern und Polizei klare Regelungen an die Hand, mithilfe derer sie im täglichen Dienst konkrete Warnungen aussprechen können, was bei einem Verstoß gegen die Einschränkungen droht“, betonte Innenminister Lewentz. In diesem Zusammenhang appellierte er noch einmal an die Bevölkerung: „Auch, wenn ein sonniges Wochenende ansteht, das üblicherweise zum Aufenthalt größerer Gruppen in der freien Natur einlädt, geht es aktuell darum, das Virus einzudämmen und damit Leben zu retten. Nur gemeinsam und wenn sich alle an die Regeln halten, gelingt uns das“, so Lewentz. Sein Dank gelte der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die den Ernst der Lage erkannt habe und sich bereits an die Regeln halte.

Er bekräftigte erneut: „Ordnungsämter und Polizei arbeiten Hand in Hand, um die erforderlichen Maßnahmen wirksam umzusetzen. Insbesondere Präsenzstreifen und Kontrollmaßnahmen im öffentlichen Raum sollen dabei helfen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und vor allem Personengruppen anzusprechen und aufzulösen, um dadurch die mit deren Verhalten einhergehenden Gesundheitsrisiken für sich und andere zu reduzieren.“

Die Polizei, die dabei in Amts- oder Vollzugshilfe unterstützt oder wenn das Ordnungsamt nicht tätig werden kann, auch in Eilzuständigkeit handelt, werde in diesen Fällen konsequent einschreiten und entsprechende Verstöße, die sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten darstellen können, verfolgen. Zur Umsetzung dieser wichtigen Aufgaben und zur Erhöhung der sichtbaren Präsenz der Polizei seien die Polizeidienststellen landesweit mit fast 500 Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei sowie der Hochschule der Polizei verstärkt worden, so Lewentz.

Die Auslegungshinweise sind abrufbar unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen.

Pressemitteilung

des Ministeriums des Inneren

und für Sport Rheinland-Pfalz

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