Politik | 08.02.2020

Jagdgenossenschaft Weidenhahn

Mitgliederversammlung

Freitag, 6. März

Weidenhahn. Am Freitag, 6. März, findet um 19.30 Uhr im Sitzungszimmer der Ortsgemeinde (Feuerwehr/Gemeindehaus Weidenhahn) eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Weidenhahn statt. Stimmberechtigt sind alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Weidenhahn nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, oder nicht ausgeübt werden darf, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich.

Joachim Schneider,

1. Beisitzer

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