Politik | 17.11.2018

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen kann eingesehen werden

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Stadtrat Bad Neuenahr-Ahrweiler am 14. November zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 14. November während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Zimmer 102, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ebenfalls ab dem 14. November im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de zur Einsichtnahme bereit. Die von Bad Neuenahr-Ahrweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, oder elektronisch unter stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de einzureichen. Der Stadtrat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Bildergalerien
Grillsaison Filiale Dernbach
PR Anzeige Last Christmas Musical in Koblenz
Erzieher / Heilerziehungspfleger / Pflegefachkraft (m/w/d)
Anzeige Musikalische Soiree
Tag der Architektur im Steigenberger Hotel Bad Neuenahr , 27. – 28.06.26
Tag der Architektur im Steigenberger Hotel Bad Neuenahr , 27. – 28.06.26
Empfohlene Artikel
Straßenquerung der Brecbachtalbahn.
221

Bendorf. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz fand am 02.06.2026 die mündliche Verhandlung in einem Verfahren statt, das unmittelbar mit der Reaktivierung der Brexbachtalbahn verknüpft ist. Die Eifelbahn Verkehrsgesellschaft mbH (EVG) klagt gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM), um eine Verpflichtung der Stadt Bendorf durchzusetzen, die Straßenquerung im Bereich...

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild. Foto: Pixabay/Felix-Mittermeier
1066

Bonn bereitet sich auf Wetterextreme vor: Tiefbauamt und Feuerwehr in Alarmbereitschaft

20.06.: Gewitterwarnung: Stadt Bonn rüstet sich gegen drohende Starkregen

Bonn. Der Deutsche Wetterdienst hat für den 20. Juni 2026 eine Warnung vor extremen Wetterbedingungen in Nordrhein-Westfalen, einschließlich Bonn, herausgegeben. Neben der drückenden Hitze werden kräftige Gewitter mit Starkregen erwartet, die potenziell zu lokalen Überschwemmungen führen könnten. Solche Wetterereignisse haben in den letzten Jahren wiederholt erhebliche Schäden im Bonner Stadtgebiet...

Weiterlesen