Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler informiert

Möglichkeit zurEinreichung von Vorschlägen

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird dem Stadtrat Bad Neuenahr-Ahrweiler am 14. November zugeleitet.

Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 14. November während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Zimmer 102, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ebenfalls ab dem 14. November im Internet unter www.bad-neuenahr-ahrweiler.de zur Einsichtnahme bereit. Die von Bad Neuenahr-Ahrweiler haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, oder elektronisch unter stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de einzureichen. Der Stadtrat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.