Grafschafter Gemeinderat war sich einig
Mülldeponie in der Tongrube Leimersdorf soll mit aller Kraft verhindert werden
Argumente gegen die Deponie sollen bereits im Planfeststellungsverfahren eingebracht werden – Man befürchtet allerdings, dass man am Ende den Rechtsweg beschreiten muss
Grafschaft. Wenig Neues zur geplanten Abfalldeponie in der Tongrube Leimersdorf gab es in der jüngsten Sitzung des Grafschafter Gemeinderates. Schließlich hatten sich sowohl der Bauausschuss wie auch der Hauptausschuss erst wenige Tage zuvor intensiv mit dem Thema beschäftigt und unisono dem Gemeinderat empfohlen, alles Menschenmögliche zu unternehmen, um die Verwirklichung des Projektes zu verhindern (wir berichteten).
Wenig überraschend sprach sich der Gemeinderat daraufhin einstimmig gegen die Errichtung und den Betrieb der beantragten Deponie aus und beauftragte die Gemeindeverwaltung, eine umfassende Stellungnahme bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) abzugeben. Eine vom Bauausschuss gewünschte Fristverlängerung von zwei Monaten bis zum 28. April war mittlerweile bereits gewährt worden, so Bürgermeister Achim Juchem (CDU).
Weitere Fachleute sollen hinzugezogen werden
Angesichts der Komplexität der Angelegenheit sah sich die Gemeindeverwaltung allerdings außerstande, diese Stellungnahme ohne fachkundige Unterstützung zu erarbeiten. Deshalb wurde die Kanzlei Kunz Rechtsanwälte, das Büro Björnsen Beratende Ingenieure sowie der TÜV Rheinland mit ins Boot geholt.
Außerdem ermächtigte der Gemeinderat den Hauptausschuss, bei Bedarf weitere Gutachter und Fachleute hinzuzuziehen, um den Standpunkt der Gemeinde zu untermauern. Dafür wurden „grob geschätzt“ 80.000 Euro als Kosten der Rechtsberatung in den Haushalt eingestellt, denn die tatsächlichen Kosten seien derzeit noch nicht kalkulierbar, so Juchem.
Die weitere Vorgehensweise müsse man vom juristischen Ende her denken, erläuterte er. Deshalb müsse auch immer eine mögliche Klage vor dem Verwaltungsgericht einkalkuliert werden, wenn die Einwände der Gemeinde im Planfeststellungsverfahren nicht zum Zuge kämen. Dabei sah er durchaus Chancen, schon mit einem Widerspruch dagegen erfolgreich zu sein. Nach ersten Erkenntnissen gebe es nämlich durchaus bereits auf der formalen Ebene Gründe, das Verfahren als rechtswidrig abzulehnen.
Raumordnungsverfahren zwingend vorgeschrieben
Juchem bemängelte vor allem ein fehlendes Raumordnungsverfahren, das bei der Planung einer Abfalldeponie jedoch zwingend vorgeschrieben sei. Bislang sei ein solches Raumordnungsverfahren, das den Bedarf für eine Deponie überhaupt erst feststellt, jedoch nicht eingeleitet worden.
Dieser Mangel könne eventuell im Verfahren selbst „geheilt“ werden, indem man das Raumordnungsverfahren parallel laufen lasse. Doch auch darauf deute in den Antragsunterlagen bislang nichts hin. Des Weiteren gebe es auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung, die ebenfalls ein entscheidendes Kriterium für die ordnungsgemäße Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens sei.
Da also bislang sowohl ein Raumordnungsverfahren wie auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung fehlten, sei das eingeleitete abfallrechtliche Planfeststellungsverfahren insgesamt formal fehlerhaft und müsste im Normalfall gestoppt werden, so der Bürgermeister. Wenn später einmal die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt seien, könne das Verfahren allerdings erneut gestartet werden. Damit gewinne man zumindest Zeit, um noch mehr harte Faktoren gegen eine Deponie vorbringen zu können.
Konkreter Bedarf ist nicht erkennbar
Eine Reihe von materiellen Gründen gegen die Deponie hatte man bereits zusammengetragen. So setze die Genehmigung einer Deponie nach bestehendem Abfallrecht einen konkreten Bedarf voraus. In seinem Antrag führe aber noch nicht einmal der Tongrubenbesitzer selbst, die Leimersdorfer Tonwerke Jakob Linden GmbH & Co. KG, an, dass hier Deponiekapazitäten fehlten und wo die hierfür zugrunde liegenden Abfallströme herkommen sollten. Zumal im nur knapp 70 Kilometer entfernten Strohn in der Vulkaneifel derzeit ebenfalls ein Antrag auf Einrichtung einer Deponie der Deponieklasse DK I diskutiert werde, hier soll eine Lavagrube verfüllt werden.
Die Leimersdorfer Tonwerke begründen ihren Antrag lediglich mit der notwendigen Verfüllung der vorhandenen Tongrube nach deren Ausbeutung. Den Unterlagen zufolge soll dort Platz für eine Million Kubikmeter „leicht belastete Massenabfälle“ entstehen.
„Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich hieraus keine Notwendigkeit für eine Deponie“, so Juchem. Eine Verfüllung wäre schließlich auch mit Erdmassen möglich. Losgelöst davon habe die Gemeinde in der Vergangenheit angeboten, das reine Grubengelände zu kaufen, um es anderweitig zu nutzen, beispielsweise als Biotop oder teilweise als Beregnungsbecken für die Landwirtschaft. Was aber dankend abgelehnt worden sei.
Was passiert mit dem Sickerwasser aus der Depoie?
Nach den vorliegenden Antragsunterlagen solle das in der Deponie anfallende Sickerwasser über ein Speicherbecken in den Leimersdorfer Bach eingeleitet werden. Hierzu bestehen nach Ansicht der Gemeindeverwaltung natur- und wasserschutzrechtliche Bedenken, etwa dass mit Schadstoffen belastetes Wasser ungereinigt in den Leimersdorfer Bach eingeleitet werden könnte. Außerdem will der Betreiber der Tongrube bislang keine Beanstandungen über Staubbelastungen von Leimersdorfer Bürgern mitbekommen haben. Die subjektive Wahrnehmung vor Ort sei indes eine andere.
Weitere Munition hatte die SPD-Fraktion im Gemeinderat zusammengetragen. Sie sieht etwa den Abstand zur Wohnbebauung, insbesondere zum Kindergarten und zur Grundschule, als viel zu gering an, erläuterte Constanze Kunkel. Während Experten einen Mindestabstand von 500 Metern forderten, sei das erste Wohngebäude nur 100 Meter und die Grundschule gut 200 Meter vom Grubenrand entfernt.
Der Westwind wehe zusätzlich Emissionen in diese Richtung, wenn der Antragsteller das auch in einem Windgutachten bestreite. Zudem würde die Verkehrsbelastung der Ortschaften Niederich, Oeverich und Leimersdorf, die schon jetzt grenzwertig sein, ins unermessliche gesteigert. Die Sozialdemokraten rechnen, ausgehend von den Antragsunterlagen, mit 75 zusätzlichen Lkw-Touren pro Tag.
Landschaftsbild würde drastisch verändert
Angesichts der verheerenden Folgen des jüngsten Starkregenereignisses fordert die SPD außerdem, die Betreiber aufzufordern, den Nachweis für die Regenrückhaltung des Oberflächenwassers der vollständig versiegelten Deponiefläche von ca. 80.000 Quadratmetern zu erbringen. Die hochwertigen Obstplantagen unmittelbar am Deponiegelände würden durch die Emissionen der Deponie ebenfalls beeinträchtigt, außerdem grenzt das Planungsvorhaben an ein neu geplantes Wohngebiet. Zum Schluss weisen die Sozialdemokraten darauf hin, dass die Deponie einen 30 Meter hohen Kegel beinhalte, der zu einer drastischen Veränderung des Landschaftsbildes führen würde. Dies widerspreche der Verpflichtung des Betreibers laut Hauptbetriebsplan, das Ursprungsgelände wiederherzustellen.
Die Zuversicht im Gemeinderat, dass mit dem Widerspruch der Gemeinde die Angelegenheit erledigt sei, war allerdings äußerst gering. So meinte Reinhold Herrmann (FWG): „Alle würden sich wünschen, dass das Thema vom Tisch kommt und keine Deponie gebaut wird. Aber die Erfahrung der Vergangenheit hat gezeigt, dass alle unsere Einsprüche vom Bergamt vom Tisch gewischt wurden. Mir fehlt mittlerweile das Vertrauen in die zuständigen Behörden, und ich gehe davon aus, dass wir am Ende der Rechtsweg beschreiten müssen.“ Ähnlich sah es Günter Bach (SPD): „Für den Tongrubenbetreiber geht es um sehr viel Geld, der wird Bataillone von Juristen aufmarschieren lassen und bis zur letzten Instanz gehen“, sagte er voraus. Mathias Heeb (Grüne) bestätigte: „Die Sache wird bestimmt vor dem Oberverwaltungsgericht landen.“
Alle ziehen an einem Strang und in eine Richtung
Klaus Huse (CDU) machte indes klar: „Wir werden alles in unserer Macht stehende tun, um unsere Mitbürger vor der Deponie und ihren Folgen zu schützen.“ Das war auch Juchem so: „Wir ziehen hier alle an einem Strang und in eine Richtung.“ Er warnte aber auch davor, die Angelegenheit zu einer politischen Auseinandersetzung zu nutzen, denn hier gehe es rein um eine rechtliche Entscheidung. Man wolle alles in die Waagschale werfen und schauen, was am Ende dabei herauskommen.
JOST
