Politik | 13.11.2018

Stadtratssitzung im November

Nachtragshaushalt verabschiedet

Einwohnerantrag für andere Hallenbadplanung ist nicht zulässig

Koblenz. Oberbürgermeister David Langner begrüßte die Ratsmitglieder zur Novembersitzung, die traditionell mit der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes beginnt.

So vermindert sich der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um rund 6,5 Millionen Euro auf rund 28,9 Millionen Euro. Damit reduziert sich auch der Kreditbedarf auf nunmehr 29,9 Millionen Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Stadt Koblenz betrug am 31. Dezember 2017 rund 587 Millionen Euro und am Ende dieses Jahres rund 600 Millionen Euro. Der Stadtrat stimmte der Vorlage einstimmig zu.

Derzeit läuft ein Bebauungsplanverfahren zum Erhalt der Rheinsilhouette in Neuendorf-Altort. Der dazu nötige Aufstellungsbeschluss wurde vom Rat im Januar 2016 gefasst und soll aktuell ergänzt werden. Dabei geht es insbesondere um den Erhalt der kleinteiligen Baustruktur, die nun durch eine Erhaltungssatzung sichergestellt werden soll. Der Verwaltungsvorlage stimmte der Rat einstimmig zu.

Stellungnahme zu Wasserschutzgebiet

Der Großteil des Trinkwassers der Verbandsgemeinde Bad Ems wird über den Stollen Fachbach gewonnen, der zur Entwässerung der Grube Mühlenbach angelegt worden ist. Um die Trinkwasserversorgung sicherzustellen, soll ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden, das große Teile der Stadt Koblenz betrifft. Daher hat der Stadtrat eine Stellungnahme an die Obere Wasserbehörde mehrheitlich beschlossen.

Die Stadt Koblenz sieht sich durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes in ihrer Planungshoheit eingeschränkt. So sind im Vorentwurf des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans in dem Bereich potenzielle Baugebiete ausgewiesen. Daher fordert die Verwaltung, dass die Ausweisung von Baugebieten in den bereits bebauten Ortslagen sowie in einem Pufferabstand von 500 Metern nicht verboten wird. Ferner sollten die bereits bebauten Ortslagen nicht in die Schutzzone III des Gebietes einbezogen werden, damit private Grundeigentümer keine Beschränkungen erführen. Die Schutzwirkung des Wasserschutzgebietes bliebe trotzdem erhalten. Die Stellungnahme wurde noch durch weitere Anträge aus der Mitte des Rates erweitert.

Geplanter Kindergarten an der Overbergschule

Am Standort der Overbergschule soll ein viergruppiger Kindergarten gebaut werden. Aktuelle demografische Entwicklungen und die sich abzeichnenden Neubauvorhaben im Planungsbezirk erfordern eine Erweiterung der zu bauenden Einrichtung. Somit wird die Kapazität von 100 auf 140 Kita-Plätze steigen. Diesem Vorschlag schloss sich der Stadtrat einstimmig an.

Probleme am Bahnhofsplatz

Am Bahnhofplatz sorgt eine Gruppe von 15 bis 30 Personen für ein eingeschränktes Sicherheitsgefühl anderer Besucher. In einer Expertenanhörung im Sozialausschuss wurde als Lösungsmöglichkeit die Ausweitung der aufsuchenden Sozialarbeit vorgeschlagen. Die Personen haben multikomplexe Problemlagen verbunden mit Suchtkrankheiten und daraus folgenden psychischen Auffälligkeiten. Das Ziel der aufsuchenden Sozialarbeit ist es, die Klientel vor Ort aufzusuchen und durch kontinuierlichen Kontakt zur Annahme weiterführender Hilfen zu motivieren. In einem vom Rat mehrheitlich beschlossenen Interessenbekundungsverfahren möchte die Stadtverwaltung nun freie Träger gewinnen, die diese Aufgabe übernehmen wollen.

Die Stadt Koblenz schreibt den Lärmaktionsplan der Stufe 3 fort. Da es seit Beschluss des Aktionsplans der Stufe 2 keine signifikanten Änderungen in Bezug auf die Hauptlärmemittenten gegeben hat, kann der Plan der Stufe 2 als der der Stufe 3 gemeldet werden. Dies ist sinnvoll, weil erst mit Inbetriebnahme der Nordentlastung größere Änderungen des Verkehrsgeschehens erwartet werden und dann eine neue Lärmkartierung vorgenommen wird.

Über bereits im Lärmaktionsplan enthaltene Maßnahmen zur Reduktion von Lärm soll unter anderem der Einbau von Schallschutzfenstern, der Einsatz alternativer Busantriebe geprüft werden. Der Versuch einer Fahrspurreduzierung in der Trierer Straße und Maßnahmen der Deutschen Bahn zur Reduzierung des Schienenlärms werden weiter verfolgt. Der Stadtrat stimmte dem Lärmaktionsplan der Stufe 3 mehrheitlich zu.

Standesamtliche Trauungen auf Festungsanlagen

Das Standesamt wurde beauftragt zu überprüfen, welche Festungsanlagen sich für die Durchführung von standesamtlichen Eheschließungen eignen. Fort Asterstein und Feste Franz sind zum jetzigen Zeitpunkt ungeeignet. Auch Fort Konstantin erfüllt nicht alle Voraussetzungen, um dort Trauungen durchzuführen. Trotzdem möchte das Standesamt dem Wunsch vieler Verlobter nachkommen, an besonderen Orten eine Eheschließung vorzunehmen, und wird Fort Konstantin testweise nutzen. Der Rat nahm das Vorgehen der Verwaltung zur Kenntnis.

Unterschriften von Einwohnerantrag überprüft

Dem Stadtrat wurde ein Einwohnerantrag „Koblenz braucht Wasser – für ein Hallenbad mit teilbarem 50-Meter-Becken in Koblenz“ vorgelegt. Nach Prüfung der Verwaltung, ob die nach der Gemeindeordnung vorgelegten Unterschriften gültig und ausreichend sind, hat der Stadtrat einstimmig festgestellt, dass der Antrag unzulässig ist.

Der Rat hat ebenso die eingereichten Unterschriften als Sammelpetition betrachtet und zur weiteren Behandlung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Die Organisatoren legten insgesamt 716 eigenhändige Unterschriften vor. 2.000 Unterschriften von Koblenzer Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wären erforderlich gewesen. Ein Teil der Unterstützungserklärungen lag nur digital vor und kann daher nicht gewertet werden.

Überdies beschäftigte sich der Stadtrat noch mit 31 Anträgen und 13 Anfragen aus seinen Reihen.

An die öffentliche Sitzung schloss sich noch eine nicht-öffentliche Sitzung an, die sechs Tagesordnungspunkte umfasste.

Pressemitteilung Stadt Koblenz

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