Politik | 21.04.2020

Gemeinde Wachtberg

Nachtragssatzung für Haushaltsjahr 2020 liegt aus

Berkum. Die Nachtragssatzung der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen ist gem. § 80 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW dem Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde vorgelegt worden. Die Genehmigung zur Verringerung der allgemeinen Rücklage wurde am 7. April erteilt. Die Nachtragssatzung liegt bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 zur Einsichtnahme im Wachtberger Rathaus, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Zimmer 107, zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag 8.30 bis 12 / 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 8.30 bis 12 / 14 bis 18 Uhr, Freitag 8.30 bis 12 Uhr. Während der Corona-Krise ist für die Einsichtnahme eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, Tel. (02 28) 95 44-179.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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