Jagdgenossenschaft Stahlhofen

Nächste Versammlung

Stahlhofen. Die nächste Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Stahlhofen findet am Donnerstag, 30. Januar um 19 Uhr im Sitzungszimmer des Lindensaals (Ringstr. 8) der Ortsgemeinde Stahlhofen statt. Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Stahlhofen sind zu dieser Versammlung eingeladen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Stahlhofen nicht an.

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung, 2. Bericht des Jagdvorstehers, 3. Neuwahl des Jagdvorstandes, a) Wahl der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers, b) Wahl der Ersten Beisitzerin/des Ersten Beisitzers, c) Wahl der Zweiten Beisitzerin/des Zweiten Beisitzers, d) Wahl der Ersten stellvertretenden Beisitzerin/des Ersten stellvertretenden Beisitzers, e) Wahl der Zweiten stellvertretenden Beisitzerin/des Zweiten stellvertretenden Beisitzers, 4. Verschiedenes.

Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerade Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre eingebrachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben und nachzuweisen.