Auf Antrag der Grünen Ratsfraktion Koblenz

Natursteine aus Kinderarbeit dürfen nicht mehr auf Koblenzer Friedhöfe gelangen

Natursteine aus Kinderarbeit dürfen nicht mehr auf Koblenzer Friedhöfe gelangen

Tabea Stötter. Foto: privat

Koblenz. Natursteine für Grabmale werden zu einem großen Teil in Steinbrüchen abgebaut, in denen Kinder arbeiten. Um diesen Zustand zu beenden, hat der Stadtrat in seiner Sitzung beschlossen, die Friedhofssatzung zu ändern. Natursteine aus Kinderarbeit sind damit künftig auf Koblenzer Friedhöfen nicht mehr zulässig. Zuvor hatte die Grüne Ratsfraktion im Mai 2020 im Werkausschuss Grünflächen- und Bestattungswesen ein Verbot von Grabmalen aus Kinderarbeit beantragt.

„Es freut uns wirklich sehr, dass der Stadtrat die Änderung der Friedhofssatzung beschlossen hat“, so Dr. Tabea Stötter, Mitglied der Grünen Ratsfraktion. „Durch die Überarbeitung der Satzung machen wir klar, dass in Zukunft Natursteine aus Steinbrüchen, in denen Kinderarbeit geleistet wird, auf unseren Friedhöfen nichts zu suchen haben. Nach Einschätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gehört die Arbeit in Steinbrüchen zu den schwersten Formen der Kinderarbeit weltweit. Das Verbot von Grabmalen aus Kinderarbeit in Koblenz ist damit ein wichtiger Beitrag, den wir hier vor Ort im Kampf gegen die Ausbeutung von Kindern leisten können.“

Pressemitteilung

Grüne Ratsfraktion Koblenz