Politik | 17.06.2016

Landkreis Mayen-Koblenz

Neue Abfallgebührenbescheide kommen

Wichtige Änderungen gegenüber den Vorjahren beachten Login-Daten für besseren Überblick

Kreis Mayen-Koblenz. Ende Juni erhalten rund 66.000 Haushalte im Landkreis Mayen-Koblenz ihren Abfallgebührenbescheid 2016. Burkhard Nauroth, Erster Kreisbeigeordneter: „Wir haben seit Jahresbeginn nicht nur die Art der Sammlung unserer Abfälle, sondern auch unser Gebührensystem komplett umgestellt.“ Während bisher die Haushaltsgröße maßgeblich für die Gebührenhöhe war, wurde jetzt ein komplexeres, aber auch verursachergerechteres Gebührensystem eingeführt, bei dem sich die Abfallgebühr aus Grund- und Leistungsgebühren zusammensetzt. Auch die Mitarbeiter im Referat „Kreislaufwirtschaft“ müssen sich auf die neue Abrechnungsmethode und eine neue Finanzsoftware umstellen. „Wir haben in den letzten Wochen viele Probeläufe gemacht, um die Fehlerquote so gering wie möglich zu halten“, so Nauroth. Das neue Gebührensystem führt natürlich auch dazu, dass die Gebührenbescheide anders aussehen als die Mayen-Koblenzer das bisher gewohnt waren. Bei der Kreislaufwirtschaft rechnet man daher in den ersten Wochen nach Zustellung der Bescheide mit vielen Anfragen. Referatsleiter Carsten König: „Wir haben auf unserer Internetseite viele Informationen für die Bürger bereitgestellt. Neben unserem Gebührenrechner findet man dort auch Antworten auf viele Fragen rund um den Bescheid.“ Und so setzt sich die Abfallgebühr 2016 zusammen: Für jedes Grundstück wird – unabhängig von seiner Größe - eine Grundgebühr von 12,89 Euro pro Jahr fällig. Hinzu kommt die haushalts- beziehungsweise betriebsbezogene Grundgebühr in Höhe von 94,66 Euro. Sie fällt für jeden auf dem Grundstück gemeldeten Haushalt beziehungsweise Gewerbebetrieb an. Die Anzahl der Personen, die im Haushalt leben, spielt für die Höhe der Gebühr keine Rolle. Beispiel: Bei einem Mehrfamilienhaus sind drei Haushalte gemeldet. Somit fällt die haushaltsbezogene Grundgebühr drei Mal für dieses Grundstück an. Die Gebühr für den Biobehälter ist eine Jahresgebühr, in der 26 Leerungen enthalten sind. Beim Restabfallbehälter fällt zusätzlich zur Behältergebühr eine Leerungsgebühr pro Leerung an. Die Restabfallbehälter können bis zu 13 Mal im Jahr zur Abfuhr bereitgestellt werden. Da erst am Jahresende feststeht, wie oft die Tonne rausgestellt wurde, werden beim Gebührenbescheid 2016 zunächst nur die sogenannten „Mindestleerungen“, bei Ein-Personen-Haushalten zwei Leerungen, ab Zwei-Personen-Haushalten vier Leerungen, in Rechnung gestellt. Aus dieser Summe setzt sich die Abfallgebühr 2016 zusammen, die an zwei Stichtagen, nämlich dem 15. Juli und dem 1. November fällig wird. Alle weiteren Abfuhren der Restabfalltonne in 2016 sowie die Gutschriften für die Leerung der Papiertonne werden erst im Jahresbescheid 2017 verrechnet. Wer möchte, kann sich aber schon vorher jederzeit einen Überblick über die Abfallgebühren verschaffen: Mit dem Gebührenbescheid werden Kundennummern und Passwörter mitgeteilt, mit denen man sich über die Internetseite www.kreislaufwirtschaft-myk.de/login einloggen und im Kundenportal sehen kann, welche Behälter mit welcher Behälternummer angemeldet sind und wann die Tonnen geleert wurden. Interessant für Vermieter: Es kann genau nachvollzogen werden, wann welche Tonne geleert wurde und somit Schlüsse auf die anstehende Abrechnung für die Mieter gezogen werden. „Wir wollen allen Anrufern gerecht werden, deshalb bitten wir um Verständnis darum, wenn es in den ersten Tagen schwierig sein wird, uns telefonisch zu erreichen. Wichtige Änderungen wie beispielsweise die Erklärung einer Haushaltsgemeinschaft, Eigentumswechsel oder Lastschriftänderungen müssen ohnehin schriftlich mitgeteilt werden. Dazu dient der dem Bescheid beiliegende Vordruck ´Änderungsmitteilung´“, rät König. „Für Überweisungen sollte der Bürger den Überweisungsträger nutzen, der dem Bescheid beiliegt. Damit kann der Zahlungseingang korrekt verbucht werden. Noch bequemer ist es, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen, um keine Zahlungsfristen zu versäumen.“ Weitere Informationen: www.kreislaufwirtschaft-myk.de.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung

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